Muß ich Heizung und Strom ab Schlüsselübergabe für die neue Wohnung zahlen?

17 Antworten

Bei der Schlüsselübergabe wird nicht nur ein stück billiges Metall übergeben sondern auch die Rechte und Pflichten. Der Vermieter verliert das Nutzungsrecht der Räumlichkeiten, der Mieter bekommt es. Ab dem Moment der Schlüsselübergabe darf der Vermieter die Räumlichkeiten nicht mehr nutzen und somit auch nicht mehr Strom, Wasser und Heizung. Der Verbrauch gehört ab diesem Augenblick ganz allein dem Mieter.


Auch nach dem gesunden Menschenverstand ist das auch logisch. Warum sollte ein anderer für den eigenen verbrauch was bezahlen?

SebastianGrasho  15.05.2012, 14:56

Ja das schon, aber die Schwieerigkeit bei diesem Anliegen liegt ja darin, dass der Vermieter fuer den gesamten Dezember Heizgeld, usw. verlangt. Und das kann er fruehestens erst ab dem 17.12.!

es ist schon lustig, wie alles nach dem eigenen Vorteil ausgelegt wird. Du kannst die Wohnung früher nutzen und zurecht machen. Sei doch froh, das du keine Grundmiete zahlen musst. Vermieter hat dir einen großen Gefallen getan (oder etwa nicht) das du früher in die Wohnung kannst und nun willst du wegen der bischen Nebenkosten meckern. solche Mieter braucht das Land.

ab dem 17.12. kamst Du in die Wohnung. Auch beim Renovieren verbraucht man Heizung, Strom und Wasser. Selbstverständlich musst Du ab da auch zahlen. Aber erst ab der Schlüsselübergabe - nicht vorher. Das kann der VM dann als Leerstand verbuchen.

Hallo, grüße Dich ...

bei der Anmietung bzw. bei der Schlüsselübergabe für Deine neue Wohnung mußt Du ein Wohnungsübergabeprotokoll bekommen haben. In iesem sind die Zählerstände zu vermerken, die an diesem Tag abgelesen werden und damit aktuell zum Tag sind. Alles was dann die Differenz bei der neuen Ablesung ergibt, ist Dein Verbrauch. Ich hoffe, Du hast bei der Übergabe die Zählerstände abgelesen. Das wäre zumindest der Regelfall ...

wenn die Schlüselübergabe am 17.12. erfolgt st, konntest die WOhnung ja vorher schon mietfrei nutzen, sei es zum Renovieren oder schon zum Einzug. Und da entstehen ja auch Nebenkosten - nd die musst du dann auch tragen, denn du warst ja zu dem Zeitpunkt der Nutzer.