Wohnung nicht bezugsfertig. Vertrag ungültig?
Mahlzeit,
wir haben einen neuen Mitvertrag unterzeichnet für eine Wohnung. Im Mietvertrag wurde vereinbart dass das Mietverhältnis am 1.4.2016 gilt. So, nun kam aber am 1.4.16 der Vermieter und meinte die Wohnung sei nicht bezugsfertig, in einem unzumutbaren Zustand. Es wurde weder gemalert, noch neu tapeziert, nichtmal gekehrt etc.
Der Witz ist: Es gab KEINE Wohnungsvorabnahme. Heißt der Vermieter hat sich die Wohnung vor der Schlüsselübergabe des alten Mieters die Wohnung nicht angesehen. Der Grund: Man hat keinen passenden Termin gefunden.
So, wir wollen die Wohnung nun nichtmehr da wir die Schnauze voll haben auf gut deutsch. Da der Vermieter gegen seinen eigenen Vertrag verstoßen hat und die Wohnung nicht wie vereinbart zum 1.4.16 bezugsfertig war, ist der Vertrag somit nichtig? Ungültig? Können wir sagen: "Sie haben die Wohnung nicht wie vereinbart übergeben also ist der Vertrag geplatzt!"?
Unsere Vorstellung ist nun dass der Vertrag einfach aufgelöst wird und der Vermieter sich einen anderen Mieter für die Wohnung sucht. Ist das so einfach möglich?
Ich wäre euch dankbar für hilfreiche Ratschläge. Stressfreien Wochenstart wünsch ich euch.
9 Antworten
Durch den § 535 BGB und den mietvertraglichen Vereinbarungen verpflichtet sich der Vermieter, die Mietsache zum vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen.
Kann er das nicht gewährleisten, kann das Mietverhältnis außerordentlich und fristlos nach § 543 (2) Pkt. 1 BGB gekündigt werden.
Einen Anwalt brauchst Du hierzu nicht. Ein Kündigungsschreiben mit dem Verweis auf o.g. Paragraphen ist ausreichend.
Oh na sehr schön. Danke dafür! :)
Unsere Vorstellung ist nun dass der Vertrag einfach aufgelöst wird und der Vermieter sich einen anderen Mieter für die Wohnung sucht. Ist das so einfach möglich?
Nicht aufgelöst sondern fristlos kündigen weil Euch die Wohnung zu Vertragsbeginn nicht zur Verfügung steht.
Also fristlos kündigen mit der Begründung die ChristianLE genannt hat und das Bitte per Einwurfeinschreiben.
Einwurfeinschreiben wird von Anwälten empfohlen.
MfG
Das Optimalste wäre ein Aufhebungsvertrag. Beide Seiten verzichten auf etwaige Forderungen gegeneinander.
Natürlich ist auch eine fristl. K. möglich. Die Kaution wäre trotzdem erstmal zu leisten und du müsstest zumindest 6 Monate auf die Rückzahlung warten.
Es bliebe als Alternative die Anfechtung des Mietvertrages wegen Irrtums oder Täuschung. Beides wäre zu beweisen. Der Mieter müsste so gestellt werden, als hätte es dem MV nie gegeben. Also: Miete zurück, Kaution zurück und Maklergebühr zurück.
Ich empfehle der ersten Variante Folge zu leisten
Wenn ihr das beide so unterzeichnet habt, ist das in diesem Fall eine Nichterfüllung des Vertrages zum vereinbarten Fix-Termin (01.04.2016). Der Vertrag ist also nichtig. Da es sich um einen Fix-Termin handelt, muss auch keine angemessene Nachfrist gesetzt werden. Um ganz sicher zu gehen, frag lieber nochmal bei einem Anwalt, der sich mit Mietrecht auskennt nach.
Das ist ne klare Ansage. Ich werde mich an einen entsprechenden Juristen wenden.
Am besten einen Anwalt nehmen, sich beraten lassen, vielleicht kann der sogar für euch etwas heraus holen.
Viel Glück.
Natürlich könnt ihr das erst mal versuchen. Was die Kosten sind, kann ich euch leider nicht sagen, aber einfach mal dort anrufen.
In Ordnung, danke ich probiers mal. :)
Ich verstehe, eigentlich wollte ich einen Anwalt erstmal vermeiden da wir FRÜHER ein gutes Verhältnis zu den Vermietern hatten und ich ungern einen Streit anzetteln möchte. Kann man so etwas erstmal über den Verbraucherschutz klären und kostet eine Beratung dort etwas?