Wohnung kündigen aber aktuelle Vermieter sind im Urlaub?
Mein Mann und ich wollen noch diesen Monat unsere aktuelle Wohnung kündigen, damit wir am 1.11 in die neue Wohnung ziehen können.
Mein Mann wollte gerade die Kündigung abgeben, da stand die Enkeltochter vor der Tür und meinte, dass sie auch unterschreiben kann (im Auftrag) jetzt fragen wir uns, ob das überhaupt gültig ist, weil unser Vermieter das nicht gesehen hat.
Da er am Dienstag den 31. Wieder da ist fragen wir uns auch, ob die Kündigung nichtig ist, wenn er doch am 1.8. Zurück kommt.
10 Antworten
Schickt die Kündigung per Post (Einwurfeinschreiben). Es reich wenn sie noch am 3.8. ankommt.
Persönliche in den Briefkasten einwerfen geht auch.
Der Vermieter muß die Kündigung nicht unterschreiben.
Auch eine Kündigungsbestätigung muß der VM nicht unterschreiben. Entscheidend ist das ihr den Zugang nachweisen könnt.
Eine Kündigung muss nicht vom Vermieter bestätigt werden. Per Einschreiben hat man einen Beleg als Beweis. Wirft man die Kündigung in den Empfangsbereich des Vermieters (Briefkasten), so sollte ein Zeuge mitgehen.
Ich nehme mal stark an, dass es sich bei der Enkeltochter nicht um ein kleines Kind handelt. Ich nehme auch an, dass sie aus der Tür heraus gekommen ist und nicht vor verschlossener Tür stand.
Wenn das so ist, habt Ihr die Kündigung rechtzeitig in den Herrschaftsbereich des Vermieters übergeben und die Enkeltochter, die dafür unterschrieben hat, als Zeugin.
Im Übrigen habt Ihr bis zum 3.8. Zeit, um fristgemäß zum 31.10. zu kündigen. Geht also am 1. oder 2.8 nochmal rüber zu Eurem Vermieter und fragt ihn, ob er die Kündigung auch wirklich erhalten hat. Wenn nicht, habt Ihr sie direkt noch einmal dabei.
Wenn Ihr die Kündigung fristgerecht in seiner Wohnung abgegeben habt und dafür eine schriftliche Bestätigung der Enkelin habt, habt Ihr Eure Pflicht erfüllt.
Der Vermieter kann durch eigenen Urlaub nicht die Kündigungsfrist verändern. Die bleibt unberührt. Ob der im Urlaub ist oder sonstwo ist irrelevant, der darf sein wo er will.
Das hört sich doch mal super an 👍
Die Enkelin muss aber volljährig sein, sonst gilt da gar nichts.
Nein muss sie nicht. Es muss garnicht schriftlich bestätigt werden. Es genügt auch, wenn man es in den Briefkasten wirft. Der Vermieter ist verantwortlich, dass ihn seine Post erreicht.
Natürlich muss sie das nicht. Habe ich in einem weiteren Posting geschrieben.
Hat man aber bereits eine Unterschrift, so ist diese bei Minderjährigen unwirksam. Darum ging es mir.
Du kannst jetzt zum 31. Oktober kündigen (Zugang beim Vermieter bis 3. Werktag August). Am Besten per Einwurfeinschreiben und das spätestens am Montag beim Postschalter einliefern.
Es bedarf keiner Empfangsbestätigung, spielt also keine Rolle, dass der Vermieter im Urlaub ist.
Ist die Enkeltochter volljährig und hat eine Vollmacht?
Was soll denn da unterschrieben werden?
Wenn ihr die Kündigung nicht per Einwurfeinschreiben versendet sondern persönlich übergeben habt ist das etwas, dass ihr beweisen können müsst. Ein Rechtsanspruch auf Bestätigung seitens der Enkelin besteht nicht.
Wir meinten mit der Unterschrift nicht die Kündigung selber. Wir haben extra eine Bestätigung ausgedruckt die vom Vermieter unterschieben werden sollte.