Wohnung kündigen aber aktuelle Vermieter sind im Urlaub?

10 Antworten

Schickt die Kündigung per Post (Einwurfeinschreiben). Es reich wenn sie noch am 3.8. ankommt.

Persönliche in den Briefkasten einwerfen geht auch.

Der Vermieter muß die Kündigung nicht unterschreiben.

Michelle712 
Beitragsersteller
 27.07.2018, 20:18

Wir meinten mit der Unterschrift nicht die Kündigung selber. Wir haben extra eine Bestätigung ausgedruckt die vom Vermieter unterschieben werden sollte.

anitari  27.07.2018, 20:46
@Michelle712

Auch eine Kündigungsbestätigung muß der VM nicht unterschreiben. Entscheidend ist das ihr den Zugang nachweisen könnt.

Padri  28.07.2018, 12:38
@Michelle712

Eine Kündigung muss nicht vom Vermieter bestätigt werden. Per Einschreiben hat man einen Beleg als Beweis. Wirft man die Kündigung in den Empfangsbereich des Vermieters (Briefkasten), so sollte ein Zeuge mitgehen.

Ich nehme mal stark an, dass es sich bei der Enkeltochter nicht um ein kleines Kind handelt. Ich nehme auch an, dass sie aus der Tür heraus gekommen ist und nicht vor verschlossener Tür stand.

Wenn das so ist, habt Ihr die Kündigung rechtzeitig in den Herrschaftsbereich des Vermieters übergeben und die Enkeltochter, die dafür unterschrieben hat, als Zeugin.

Im Übrigen habt Ihr bis zum 3.8. Zeit, um fristgemäß zum 31.10. zu kündigen. Geht also am 1. oder 2.8 nochmal rüber zu Eurem Vermieter und fragt ihn, ob er die Kündigung auch wirklich erhalten hat. Wenn nicht, habt Ihr sie direkt noch einmal dabei.

Wenn Ihr die Kündigung fristgerecht in seiner Wohnung abgegeben habt und dafür eine schriftliche Bestätigung der Enkelin habt, habt Ihr Eure Pflicht erfüllt.

Der Vermieter kann durch eigenen Urlaub nicht die Kündigungsfrist verändern. Die bleibt unberührt. Ob der im Urlaub ist oder sonstwo ist irrelevant, der darf sein wo er will.

Michelle712 
Beitragsersteller
 27.07.2018, 19:44

Das hört sich doch mal super an 👍

Padri  28.07.2018, 12:36
@Michelle712

Die Enkelin muss aber volljährig sein, sonst gilt da gar nichts.

roschue  28.07.2018, 12:37
@Padri

Nein muss sie nicht. Es muss garnicht schriftlich bestätigt werden. Es genügt auch, wenn man es in den Briefkasten wirft. Der Vermieter ist verantwortlich, dass ihn seine Post erreicht.

Padri  28.07.2018, 12:40
@roschue

Natürlich muss sie das nicht. Habe ich in einem weiteren Posting geschrieben.

Hat man aber bereits eine Unterschrift, so ist diese bei Minderjährigen unwirksam. Darum ging es mir.

Du kannst jetzt zum 31. Oktober kündigen (Zugang beim Vermieter bis 3. Werktag August). Am Besten per Einwurfeinschreiben und das spätestens am Montag beim Postschalter einliefern.

Es bedarf keiner Empfangsbestätigung, spielt also keine Rolle, dass der Vermieter im Urlaub ist.

Ist die Enkeltochter volljährig und hat eine Vollmacht?

Was soll denn da unterschrieben werden?

Wenn ihr die Kündigung nicht per Einwurfeinschreiben versendet sondern persönlich übergeben habt ist das etwas, dass ihr beweisen können müsst. Ein Rechtsanspruch auf Bestätigung seitens der Enkelin besteht nicht.