Welche Grund muss ich für eine Eigenbedarfskündigung angeben (Tochter)?

5 Antworten

Wir machen den Eigenbedarf für meine Tochter, Frau XCD DSD geltend.
Unsere Tochter ist 25 Jahre alt und wird die Wohnung als eigenständigen
Wohnraum mit ihrem Partner beziehen.

Das wäre die logische und nachvollziehbare Begründung des Eigenbedarfs, die unbedingt in das Schreiben rein gehört. Aber es gehört auch noch mindestens folgender Satz dazu:

Hier mit kündigen wir das Mietverhältnis über die Wohnung, die Sie gem. Mietvertrag vom ..... in unserem Haus nutzen zum .... (3 Monate ab jetzt wäre also der 31.10.2017).

Am besten mit diesem Satz einleiten und dann die Begründung (s. o.) drunter setzen.

Zustellung, weil im gleichen Haus, nicht per Einwurfeinschreiben, sondern am besten durch persönliche Übergabe. Zweitschrift mit Empfangsbestätigung drauf unterschreiben lassen. Da der Mieter schon informiert ist, wird ihn das nicht schocken und warum sollte der die Unterschrift dann verweigern. Am besten geht man zu zweit hin. Vater oder Mutter + Tochter.

Bei der Gelegenheit kann man dann gleich weiteres besprechen, wie z. B. den Zustand, in dem die Wohnung zurück gegeben wird, wie man sich verhält, wenn der Mieter bspw. schon zum 1.9. eine neue Wohnung beziehen könnte usw.

Tonitimmi 
Beitragsersteller
 11.07.2017, 22:48

Ich habe bereits die Vorlage aus verschiedenen Portalen verglichen und auch verwendet. Generell ging es mir jetzt darum zu erfahren ob diese Formulierung ausreichend und rechtlich gültig ist. 

Weisst du hierzu auch was?

kevin1905  11.07.2017, 22:57
@Tonitimmi

Du willst dort einziehen, bist mit dem Vermieter verwandt, lässt sich alles nachweisen also ist eine Eigenbedarfkündigung möglich.

Fristen beachten, wie lange wohnt der Mieter dort?

johnnymcmuff  11.07.2017, 23:11
@Tonitimmi

In dem Link steht es doch.

Man muss die Person benennen für den Eigenbedarf angemeldet wird es reicht nicht aus wenn man schreibt:

Ich kündige Ihnen wegen Eigenbedarf.

Wie ein Schreiben aussehen kann steht im zweiten Link.

Die EBK muss den Namen des Begünstigten und seine soziale Stellung zum Vermieter (nicht dessen Partners) sowie die Gründe und Umstände erläutern, warum die Kündigung erfolgt.

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.

Die K. bedarf der Schriftform und sollte per Einwurfeinschreiben erfolgen.


 

Tonitimmi 
Beitragsersteller
 12.07.2017, 07:54

da der mieter bei uns im.haus wohnt wäre ein einwurfschreiben unnötig. geht das auch ohne? können sie mir sagen ob die von mir fomulierten sätze passen?

albatros  12.07.2017, 14:08
@Tonitimmi

Das Einwurfeinschreiben dient der Nachweisbarkeit der fristgerechten Zustellung. Natürlich kannst du unter Zeugen das Schreiben in seinen  Briefkasten werfen (der darf aber nicht Partei sein). Du kannst es auch persönlich übergeben (wenn er es annimmt).

Pfffuhhh, das ist wirklich schwierig. Ich bin mir nicht wirklich sicher, ob eine Eigenbedarf-Kündigung seine Gültigkeit hat wenn nicht der Vermieter direkt sondern dessen Tochter die Wohnung beziehen möchte. Ein große Rolle hier spielt, ob der aktuelle Mieter überhaupt mit der Kündigung einverstanden ist, oder diese ggf. einklagen möchte. 

Ich würde in diesem Fall zu einem Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt für Mietrecht raten. Soforn eine Rechtsschutz mit Mietrecht vorhanden ist, eventuell mal ein telefonisches Beratungsgespräch anfragen um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.

Eine genau Antwort als nicht Jurist abzugeben es denke ich sehr schwierig, außer es findet sich jemand der aus eigener Erfahrung spricht.


Bitterkraut  11.07.2017, 23:14

Eine Eigenbedarfskündigung ist auch für die Tochter möglich. Dazu braucht man keinen Fachanwalt.

bwhoch2  12.07.2017, 09:21

@XHEMAX: Entsetzliche Antwort.

Ich bin mir nicht wirklich sicher, ob eine Eigenbedarf-Kündigung seine Gültigkeit hat

Warum antwortest Du dann?

Einfach, weil Du die FS noch mehr verwirren willst? Es war doch eine klare Frage gestellt, die man klar beantworten kann und wenn nicht, dann sollte man sich einfach zurück halten.

johnnymcmuff  12.07.2017, 18:00

Eine genau Antwort als nicht Jurist abzugeben es denke ich sehr schwierig, außer es findet sich jemand der aus eigener Erfahrung spricht.

Nicht, wenn  man sich im Mietrecht auskennt oder weiß wie man google benutzt.

Wer sich nicht auskennt, sollte einfach mal Finga von Tasta lassen.

Tonitimmi 
Beitragsersteller
 11.07.2017, 22:51

Nachdem wir den Mieter schon persönlich über die Kündigung informiert hatte und er diese völlig akzeptiert hat würde es sich hier nur um ein rein rechtliches und offizielles schreiben handeln. Das allerdings ja auch seine Gültigkeit erfordert.

Soweit ich auch einigen Internetseiten lesen konnte wäre eine Kündigung rechtens, da es um einen engen Verwandten grad handelt.

Nun ja trotz mündlichem Einverständnis des Mieters möchten wir eben auch schriftlich abgesichert sein.

Eigendlich mussst du keinen Grund angeben. Du musst dir allerdings die entsprechenden Paragraphen raussuchen nach denen der Mieter einspruch erheben kann. Die müssen mit auf die Eigenbedarfskündigung ! Früher war es so das der Ehemalige Mieter 1 Jahr lang sich vergewissern darf ( durch vorbeigehen, fragen bei den Nachbarn etc. ) ob da immer noch die gleichen Leute wohnen die nach Ihm eingezogen sind. Nur euch direkt fargen, dazu ist er nicht berechtigt ! Wie gesagt, früher ob es heute noch so ist weis ich nicht.

albatros  12.07.2017, 01:54

Unfassbar was du an Unwissen hier als Antwort verkaufst. Sie entspricht in keinster Weise dem deutschen Mietrecht. Du hättest besser geschwiegen ...