Wohnung "Keine Haustiere" - Was ist mit Hamster, Kaninchen, Fische usw.?

10 Antworten

Wenn du bereits Tiere hältst und sie in die neue Wohnung mitbringen willst, dann sprich doch einfach vorher den Vermieter an, sag um welche Tiere es geht und klär das direkt mit ihm. Auch wenn er dir die Haltung der Tiere nicht per se verbieten kann, ist es natürlich kein guter Einstieg und dem Mieter-/Vermieterverhältnis nicht zuträglich, wenn man da auf Gesetze pocht und die Tiere "heimlich" einziehen lässt. Ich würde da mit offenen Karten spielen, dann kann sich hinterher auch niemand beschweren. Es gibt eventuell ja auch Dinge, die man da vorab klären muss. Wenn man beispielsweise Kleintiere in Käfigen hält und bei der Reinigung große Mengen Einstreu anfallen, muss man sich über die Entsorgung Gedanken machen. Wenn es z.B. zwei Mülltonnen für alle gibt, deren Leerungskosten auf alle Parteien umgelegt werden, kann es da schnell zu Konflikten mit anderen Mietern kommen.

Ich war vor ein paar Jahren mal bei der Auflösung des Tierbestands in einer Tiermessiwohnung dabei. Fast 300 Nager auf ca. 70 qm. Das ist ein Alptraum für jeden Vermieter! Dass manch einer da Vorbehalte hat, kann ich sehr gut verstehen. Ich würde daher im Vorfeld immer offen über die Tierhaltung sprechen, wenn ich bereits mit einer größeren Zahl von Tieren in die Wohnung einziehen will. Wenn dann später mal noch eins dazu kommt, muss man natürlich nicht jedes Mal ein riesen Fass aufmachen aber ehrlich sollte man schon sein.

Da man meine zahlreichen Käfige durchs Fenster sehen kann, habe ich auch schon den Argwohn einiger anderer Mieter geweckt, die dann den Hausmeister angesprochen haben, ob er weiß was da los ist ;)

Also langer Rede kurzer Sinn: Verbieten kann man dir die Haltung von Kleintieren nicht, aber es empfiehlt sich vorab das Okay des Vermieters einzuholen.

Hi,

Diese Frage wird wöchentich gestellt... mal davon abgesehen das man diese Frage ganz easy per Suchmaschiene innerhalb von wenigen Sekunden beantwortet bekommen kann.

Hund = Bedarf einer Erlaubnis/ Zustimmung

Katze = Bedarf einer Erlaubnis/ Zustimmung

(Info: Hund und Katze können zwar verboten werden, jedoch nur mit einer
Begründung. Liegt die nicht vor, dann könnte man gegen ein Verbot
vorgehen, was sich aber eigentlich nicht lohnt.)

Kleintiere (Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Fische, Reptilien, Vögel, etc.) = Bedarf generell keiner Erlaubnis!
Ratten/ Mäuse können, glaube ich, aber ggf. verboten werden, da sie auch als Ungeziefer (oder was das war) zählen.

Gruß

Kleintiere dürfen ohne Erlaubnis des Vermieters gehalten werden (Vögel, Katzen, Nager, ...). Allerdings darf natürlich keine erhebliche Belästigung der Nachbarn entstehen (zu viele Tiere, Geruch, Geräusche, ...). Bei Aquarien würde ich mich an deiner Stelle, je nach Volumen, kundig machen, ob das die Statik (gerade wenn du in einer höhergelegenen Wohnung lebst) zulässt.
Auch Hunde darf der Vermieter nicht per se verbieten, hier muss aber eine individuelle und einzelfallbezogene Erlaubnis eingeholt werden.

monara1988  11.03.2017, 13:17

Katzen sind laut Mietrecht keine Kleintiere.
Da muss, genauso wie für den Hund, eine Erlaubnis des Vermieters her.

Als Kleintiere, also alle Tiere für die keien Erlaubnis her muss, kann man ganz doof sagen, das es alle Tiere sind, die in einem "Behältnis" leben.

MaggieSimpson91  11.03.2017, 11:49

Doch.

kuechentiger  11.03.2017, 11:47

Katzen nicht.

Sogenannte Kleintiere, das ist alles was normalerweise nicht frei in der Wohnung herumläuft, dürfen immer gehalten werden. Egal was im Mietvertrag steht.

In einer der Wohnungsgröße angemessenen Anzahl!

Es wird oft geglaubt das Katzen oder sehr kleine Hunde als Kleintiere zählen. Das stimmt aber nicht.