Was ist ein Wohnungsangebot,. Job center?
Hallo,
ich habe eine Wohnung gefunden. Das Job Center sagt, bevor man den Mietvertrag unterschreibt, muss man das schriftliche Wohnungsangebot vorgelegen werden.
Was ist mit Wohnungsangebot gemeint und was muss alles genau drin enthalten sein
5 Antworten
Wie, was ist ein Wohnungangebot?
Na, die Wohnung, die angeboten wird!
Irgendwo hast Du die doch im Internet oder in der Zeitung gefunden, und da steht ja wohl auch dabei, was sie kostet - dieses Angebot will das jobcenter sehen!
Und was ist mit dem Datenschutz ? Nicht jeder Leistungsbezieher möchte, dass der neue Vermieter eben von diesem Leistungsbezug Kenntnis erhält.
Jobcenter dürfen Leistungsempfänger nicht verpflichten, eine vom Vermieter ausgefüllte oder unterschriebene Mietbescheinigung vorzulegen, selbst wenn man das als "Mietangebot" verpackt.
Das stimmt insoweit, wenn das JC die Wohnkosten nicht übernehmen muß/soll. Und da ist völlig egal, welchen “Namen das Kind hat“..
Da gibt es einen Vordruck beim JC, den der Vermieter ausfüllen muß. Den legst Du dem JC vor und das prüft dann, ob die Wohnungsgröße, Mietkosten und Kaution “passen“ und ob das übernommen wird.
Weiß der Vermieter, daß Du Hartz IV Empfänger bist? Denn nicht jeder Vermieter vermietet in dem Fall eine Wohnung
Wenn er eine Wohnung an einen Hartz Empfänger vermietet, bzw vermieten will, wird er das auch ausfüllen.
Von Mitwirkungspflicht war nicht die Rede.
Hallo, Du hast behauptet, ,es gäbe einen Vordruck,den der Vermieter ausfüllen muß.
Das hätte die dein Jobcenter ganz sicher auch erklären können.
Hab es nur gelesen im Internet, dass man es braucht aber was das genau ist, könnte ich nicht herausfinden
nein? komisch...ich finde dort sofort die entsprechenden Formulare....hat keine 5 Sekunden gedauert
Aha dann such weiter
du suchst lieber weiter, ich brauche es nicht und selbst wenn - hätte ich es nach 5 Sekunden schon.
Du lädst Dir eine Mieterbescheinigung beim Jobcenter herunter. Das lässt Du vom Vermieter ausfüllen und unterschreiben und gehst damit zum Jobcenter.
Eine Mieterbescheinigung kann man erst dann ausfüllen, wenn man auch Mieter ist!
Und BEVOR man einen Mietvetrag unterschreibt, will das jobcenter erstmal das Wohnungangebot sehen!
Ok, es heisst also anders. Trotzdem bekommt man das Formular beim Jobcenter und lässt es vom Vermieter ausfüllen.
Der Vermieter ist nicht im Leistungsbezug. Auf Grund welcher rechtlichen Grundlage sollte er da zur Mitwirkung verpflichtet werden ?