Studentenheim - Hundebesuch?
Hallo,
Ich werde demnächst einen Freund besuchen, der in einem Studentenwohnheim wohnt. Er hat ein Einzelapartment mit zwei Zimmern. Im Mietvertrag und in den Hausregeln steht, das Haustiere jeglicher Art verboten sind.
Ich habe einen Hund und kann sie nicht abgeben, weshalb ich sie mitnehmen wollte. Darf ich das? Ich bleibe 3 Tage dort.
Danke für eure Antworten :)
6 Antworten
Keine Sorge - die Leutchen vom Studentenwerk sind Kummer gewohnt ;-). Ich würde da auch gar nicht erst nachfragen; Du bist ja nur zu Besuch und kein Dauergast und solange sich niemand beschwert, interessiert die das vom Studentenwerk sowieso nicht. Ich habe auch im Studentenwohnheim gewohnt und da kamen oft Leute mit ihren Hunden mal rein. Dein Freund sollte seinen unmittelbaren Nachbarn vorher Bescheid sagen, damit sich keiner erschreckt, wenn es mal aus dem Zimmer bellt, vielleicht hat ja auch jemand Angst vor Hunden und ist dann vorbereitet. Ich halte es für ausgeschlossen, dass es da Ärger gibt; in Wohnheimen gehts eigentlich immer sehr locker zu und es wird sicher niemand so engstirnig sein, wegen ein paar Tagen, Schwierigkeiten zu machen - im Gegenteil: Die finden das wahrscheinlich alle ganz spannend, ist mal ´ne nette Abwechslung.
Danke, dann bin ich erleichtert :)
In Studenten und anderen Wohnheimen gelten die meisten Bestimmungen zum Mietrecht nicht.
Hier kann jeglicher "Hundebsuch" z. B. untersagt werden.
Der Freund sollte besser den Vermieter fragen ob das für so kurze Zeit in Ordnung ist.
Von Anstalten habe ich nichts geschrieben, nur das in diesen Wohnobjekten das Mietrecht bzw. einige Bestimmungen dazu nicht gelten.
Sprich hier hat, im Gegensatz zu "normalen" Wohnungen, der Vermieter mehr Rechte als der Mieter.
Grundsätzlich unterscheidet das Mietrecht ganz klar nach Hundehaltung in der Mietsache und Besuch von Hunden in der Mietsache.
Während ersteres klar untersagt werden kann, würde letzteres die persönliche Freiheit des Mieters einschränken und kann daher nicht untersagt werden.
Ein Besuch ist vollkommen in Ordnung, dagegen kann kein Vermieter der Welt angehen.
Hi, die Hausordnung gilt für den Mieter, nicht für Gäste der Mieter. Wenn du nur drei Tage bleibst, musst du dir keine Sorgen machen. Hoffentlich bellt er nicht Tag und Nacht in der für ihn fremden Umgebung, dann werden die Nachbarn sich dann beschweren.
Danke :)
Ja natürlich darfst du jemanden besuchen und du darfst auch 3 Tage bleiben und das darfst du auch mit deinem Hund...
Ein Mietvertrag enthält keine Besuchsregelung...
Nein, das stimmt nicht. Studentenwohnheime sind doch keine "geschlossenen Anstalten"