Darf Jobcenter bei Obdachlosigkeit Wohnungsangebot ablehnen?
Hallo, ein Bekannter von mir ist umgezogen (Stadtwechsel) und jetzt schon einige Zeit Obdachlos. Das Jobcenter hier lehnt die Wohnungsangebote ständig ab. Alle Wohnungen sind angemessen. Der Umzug war nicht Notwendig und deshalb hat das Jobcenter der alten Stadt sich gegen den Umzug ausgesprochen. Das neue Jobcenter begründet die Ablehnung jetzt ebenfalls damit, dass das alte Jobcenter nicht zugesagt hat. Darf das Jobcenter einen Menschen einfach auf der Straße leben lassen, wenn dieser angemessene Wohnungsangebote vorlegt? Gibt es hierzu Paragraphen die man vorlegen kann? Hilfe.
3 Antworten
Da fehlen noch einige Infos um das genau beantworten zu können.
Generell gilt § 22 SGB II.
Problematisch scheint ja zu sein, dass der Umzug ohne Zustimmung des Jobcenters erfolgte und auch scheinbar gar keine neue Wohnung da ist. In so einem Fall dürfte der Umzug natürlich völlig unnötig sein.
Wieso zieht man auf die Straße? Die Frage ist es, die ich mir da sofort stelle.
Aus welchem Grund wird denn die neue Wohnung nicht bewilligt?
Irgendwie hakts da wohl nur an der Reihenfolge. Wenn die neue Wohnung teurer wird, dann ist das natürlich auch ein Problem, vor allem wenn kein triftiger Grund zum Umzug besteht.
Ich vermute mal, das ist so eine Geschichte, wo die Katze sich sprichwörtlich in den Schwanz beißt.
Du darfst den Antrag auf Übernahme der Wohnkosten nämlich nicht unabhängig vom Hauptantrag betrachten. Und den kann man eben nur stellen, wenn man vor Ort eine Meldeadresse hat.
Dann dürfte die Übernahme der Wohnkosten für eine angemessene Wohnung kein Problem sein.
Also soll er es genau so machen, wie es isomatte schon sehr gut beschrieben hat.
Wenn er eine Meldeadresse hat vor Ort, kann er auch ALG II und damit Wohnkosten beantragen.
Allerdings ist es auch etwas idiotisch, einfach so ins Blaue in einen anderen Ort zu ziehen, ohne sich vorher richtig zu informieren.
Er hat die 1. Wohnung MIT dem Hauptantrag beantragt. Das Wohnungsangebot war aber laut Amt nicht dem Hauptantrag beiliegend. Er hat eine Postadresse beim Technischen Rathaus, er hat auch schon Alg2 bewilligt bekommen. Die lehnen aber weiterhin alle Wohnungsangebote aus obigem Grund ab. Die letzte Wohnung war nur 20€ über dem Mietpreis der alten Wohnung. JA das ganze war ne dumme Idee!
Und genau da wird das Problem liegen,dass er Obdachlos ist und keine Meldeadresse hat,denn das ist notwendig um überhaupt einen dementsprechenden Antrag zu stellen !
Er müsste also erst einmal bei jemanden wohnen können und sich da auch anmelden und dann kann er seine Anträge stellen,konnte bzw.hat er ja auch gemacht,aber diese wurden eben abgelehnt,weil er nicht gemeldet ist.
Denn es kann nicht einmal einem Hartz lV - Bezieher verboten werden hinzuziehen wohin man möchte,dass Problem liegt eben dann nur in der Notwendigkeit,diese muss nachgewiesen werden wenn man auch seine Ansprüche wie Umzugshilfe / zinsloses Darlehen für die Kaution usw.in Anspruch nehmen möchte.
Wenn man darauf nicht angewiesen ist,dann muss man eben erst mal bei Freunden unterkommen und sich da anmelden,denn sonst wird der Antrag immer abgelehnt.
Stimmt 100% Auch H4 Bezieher haben einen Anspruch auf frei Wahl des Wohnorts. Ohne Nachweis der Notwenigkeit gibt es lediglich keine Umzugsbeihilfe. Bitte sofort Beratungshilfeschein beim zuständigen Rechtspfleger holen, Anwalt aufsuchen und sofort Strafanzeige gegen den Sachbearbeiter stellen
Ok den Paragraph habe ich verstanden. Es war eine Wohnung da, es sind Wohnungen da, es wird nur keine bewilligt. Obdachlosigkeit war garnicht gewollt. Er dachte einfach das er umziehen kann, wenn er eine Wohnung gefunden hat die angemessen ist.