Wohnung einsturzgefährdet-keiner saniert,was nun?

2 Antworten

vor 5 Monaten wurde meine Wohnung wegen Einsturzgefahr evakuiert

Und woher stammt die Einsturzgefahr? Denn wenn Du schreibst...

Es wurde nicht mit Sanierungsarbeiten angefangen.

...dann klingt das sehr stark nach einem ausstehenden Beweissicherungsverfahren oder nicht geklärten Ursachen.

Mein Vermieter sagt,ich soll mich an das Bauprüfamt wenden,er sei dafür nicht zuständig.

Das ist möglicherweise sogar richtig (s.o.). *Warum* wurde die Wohnung gesperrt?

Das Bauprüfamt sagt,ich soll mich an den Vermieter wenden,sie seien dafür nicht zuständig.

Die zuständige Prüfbehörde muss aber Auskunft geben, weswegen die Nutzung untersagt wurde.

Nur: Damit hast Du trotzdem keine Ersatzwohnung. Denn für die ist weder der VM noch das Bauamt zuständig, die musst Du Dir schon selbst suchen. Evtl. enstehende Mehrkosten gegenüber der vorigen Miete müsste der VM tragen.

thorsten2469 
Beitragsersteller
 06.10.2015, 11:07

danke für Antwort.Vor 5 Monaten wurde auf dem Grundstück des Hauses ein Haus gebaut,dadurch brach ein Fundament unseres Hauses ein,und meine Wohnung wurde wegen Einsturzgefahr evakuiert-und ist bis heute polizeilich versiegelt.Mit Sanierungsmaaßnahmen/Stabilisierungsmaaßnahmen wurde bis heute nicht begonnen.Der Bau des neuen Hauses wurde gleich wieder abgebrochen.Der Vermieter stellt mir keine Ersatzwohnung oder Ferienwohnung zur Verfügung,er sagt,die Baufirma hat Schuld,nicht er.Das Bauprüfamt-die die Wohnung versiegeln lassen haben-und der Vermieter nennen nicht den Namen der Baufirma.Die Arge zahlte vor 5 Monaten keine Notunterkunft,da diese meinten,der Vermieter müsse eine Ersatzwohnung zur Verfügung stellen.Ich wohnte in einem Keller einer Kirche,und lies mich bei der öffentlichen Rechtsauskunft anwaltlich beraten.Der Anwalt sagte,es sei Sozialrecht ( da die Arge mir eine Notunterkunft bezahlen müsste-was sie mittlerweile auch macht ),und nicht Mietrecht-schließlich hätte der Vermieter das Fundament des Hauses nicht kaputt gemacht,und er müsse auch keine Ersatzunterkunft bezahlen/zur Verfügung stellen.Ich wohnte also erst im Keller einer Kirche,jetzt in einer Obdachlosenunterkunft,und bemühe mich um eine neue Wohnung-was aber sehr,sehr schwierig ist,da ich Schufa-Einträge habe und Hartz 4 beziehe.Ich denke,ich könnte wieder in meine alte Wohnung zurüchziehen nachdem diese saniert/stabilisiert wurde-doch damit wurde in 5 Monaten nicht einmal angefangen.Der Vermieter sagt,ich soll mich an das Bauprüfamt wenden,und das Bauprüfamt sagt,ich soll mich an den Vermieter wenden.Keiner sagt den Namen der Baufirma.Es geht nicht weiter.Was kann ich noch tun ?

FordPrefect  06.10.2015, 12:33
@thorsten2469

Vor 5 Monaten wurde auf dem Grundstück des Hauses ein Haus gebaut,dadurch brach ein Fundament unseres Hauses ein,und meine Wohnung wurde wegen Einsturzgefahr evakuiert-und ist bis heute polizeilich versiegelt.

Dann lag ich mit meiner Vermutung wohl ziemlich richtig - den VM trifft kein Verschulden.

Mit Sanierungsmaaßnahmen/Stabilisierungsmaaßnahmen wurde bis heute nicht begonnen.

Dafür wäre der Verursacher zuständig, nach entsprechender Beweissicherung.

Der Bau des neuen Hauses wurde gleich wieder abgebrochen.

Immerhin.

Der Vermieter stellt mir keine Ersatzwohnung oder Ferienwohnung zur Verfügung,er sagt,die Baufirma hat Schuld,nicht er.

Damit ist er im Recht. Siehe voriges Posting; die Wohnung musst Du selbst suchen.

Das Bauprüfamt-die die Wohnung versiegeln lassen haben-und der Vermieter nennen nicht den Namen der Baufirma.

Das wäre diesbezüglich auch irrelevant, da Du mit dem Verursacher keinen Vertrag hast. Du musst Dich an den VM wenden, der wiederum seinen Schaden bei der Baufirma respektive deren Versicherung geltend machen kann und wird (aber nur, wenn dort was zu holen ist).

.Die Arge zahlte vor 5 Monaten keine Notunterkunft,da diese meinten,der Vermieter müsse eine Ersatzwohnung zur Verfügung stellen.

Quatsch.

.Der Anwalt sagte,es sei Sozialrecht ( da die Arge mir eine Notunterkunft bezahlen müsste-was sie mittlerweile auch macht ),und nicht Mietrecht-schließlich hätte der Vermieter das Fundament des Hauses nicht kaputt gemacht,und er müsse auch keine Ersatzunterkunft bezahlen/zur Verfügung stellen.

So ist es.

bemühe mich um eine neue Wohnung-was aber sehr,sehr schwierig ist,da ich Schufa-Einträge habe und Hartz 4 beziehe.

Auch das hat nicht der VM zu verantworten.

Ich denke,ich könnte wieder in meine alte Wohnung zurüchziehen nachdem diese saniert/stabilisiert wurde-doch damit wurde in 5 Monaten nicht einmal angefangen.

Vergiss es. Bis das Verfahren durch ist, wird wenigstens ein Jahr vergehen, wenn nicht mehr. Wenn der VM kein Geld hat, um vor Auszahlung der Entschädigung (und nach Beweissicherung) in Vorleistung zu gehen, wird das Gebäude ggfs. noch auf Jahre hinaus leerstehen. Immer unter der Voraussetzung, dass eine Sanierung überhaupt möglich ist.

Was kann ich noch tun ?

Dich an das Sozialamt wenden, oder umziehen in eine Kommune, bei der Du leichter eine Unterkunft findest.

Gerhart  05.10.2015, 22:45

Die Wohnung wurde zwar evakuiert aber nicht gekündigt durch Mieter oder Vermieter. Der Mieter ist wohl kaum der Schuldige. War der Vermieter gegen solche Ereignisse versichert? Wir tappen im Dunkeln.

FordPrefect  06.10.2015, 07:40
@Gerhart

Der Mieter ist wohl kaum der Schuldige.

Das möchte ich doch hoffen.

War der Vermieter gegen solche Ereignisse versichert?

Gute Frage. Mir fiele nur eine Mietausfallversicherung ein, die z.T. in der VGV miteingebunden sein kann. Das treibt aber die Prämien kräftig in die Höhe, weswegen man das - außer bei entsprechend hohen zu erzielenden Mieten - in der Regel weglässt als privater Vermieter. Bei Baufälligkeit würde nur eine Vermögensschadensversicherung eine gewisse Deckung bieten, aber die hat niemand. Zum Einen, weil für Immobilien kein VR sie mehr anbietet, zum Anderen, weil sie unbezahlbar teuer wäre.

Wir tappen im Dunkeln.

Allerdings. Es wird z.B. auch nichts darüber ausgesagt, weswegen die Wohnungsnutzung untersagt wurde. Denkbar wären viele Gründe (etwa Nutzungsuntersagung wegen fehlender Fluchtwege oder aber Schäden an der Statik, die aber durch angrenzende Bauten verursacht wurden etc.pp.), und nicht alle sind zweifelsfrei durch den VM zu verantworten..

Typisch für Vermieter, die nichts investieren wollen um Mietverträge zu erfüllen. Stelle dem Vermieter ein Ultimatum zur Wohnungsbeschaffung auf Kosten des Vermieters. Wo sind deine Möbel? 

Hoffentlich bezahlst du keine Bruttomiete seit deiner Evakuierung, weil du zu einer Mietminderung von 100% berechtigt bist. Wer hat die Kosten deines bisherigen Aufenthalts getragen?

thorsten2469 
Beitragsersteller
 06.10.2015, 11:13

die Möbel sind noch in der-versiegelten-Wohnung.Die Obdachlosenunterkunft zahlt Vater Staat.Miete auf null Euro gesenkt.Rest bitte auf meinem eben ( oben ) geschriebenen Kommentar lesen.Danke !

FordPrefect  05.10.2015, 17:40

Typisch für Vermieter, die nichts investieren wollen um Mietverträge zu erfüllen.

Das mag sein, geht aber aus dem Kontext nicht hervor.

Stelle dem Vermieter ein Ultimatum zur Wohnungsbeschaffung auf Kosten des Vermieters.

Sinnlos, denn dazu ist der VM gar nicht verpflichtet. Allerdings hat er die Mehrkosten einer Ersatzunterkunft des Mieters zu tragen.

Gerhart  05.10.2015, 22:48
@FordPrefect

Maklerkosten sind auch Bestandteil der Mehrkosten - bitten nicht so  vorschnell urteilen. Ich weiß, du gehörst zu den Guten. 

FordPrefect  06.10.2015, 07:34
@Gerhart

Maklerkosten sind auch Bestandteil der Mehrkosten

Das ist richtig, ja. Habe ich aber auch nicht bestritten :-)

Mir geht es eher um etwas Anderes. Der Wertausgleich bezieht sich nämlich auf die Frage der Angemessenheit - und die wiederum basiert auf der nicht weiter nutzbaren Wohneinheit respektive dem ursprünglich dafür zu zahlenden Mietzins. Gesetzt den Fall, dass der OP bislang zu einem sehr günstigen Preis in einer stark renovierungsbedürftigen Einheit eingemietet war, wird er trotz Verpflichtung zur Übernahme der Mehrkosten ggfs. keine vergleichbare Wohnung finden, deren Preis/Leistungsverhältnis dem urprünglichen Mietverhältnis entspräche. Damit verbleibt ihm ggfs. nur der Weg in eine Notunterkunft, für die wiederum die örtlichen Behörden zuständig wären. Solche Fälle gibt es, und leider handelt es sich dabei letztlich um allgemeines Lebensrisiko.