Muss der Vermieter einen Stromzähler für die Wohnung besorgen und die Kosten übernehmen?
In einer neu sanierten Mietwohnung ist noch kein Stromzähler vorhanden. Der Vermieter ist der Meinung, dass es genügt, entsprechende Steckplätze für die Stromzähler der jeweiligen Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Den Stromzähler selbst und die Kosten der Anbringung müsse jedoch der Mieter zahlen, da es ja sein Strom und sein Gerät sei, welches er benötigt. Ist das so richtig?
4 Antworten
Grundsätzlich ist der Vermieter für die bereitstellung eines Messplatzes zuständig, der Zähler kommt jedoch vom Messtellenbetreiber, der in der regel mit dem Netzbetreiber identisch ist.
Günter
Was heisst "noch kein" Stromzähler? Wird später noch einer montiert?
Irgendwo muss ja der Stromverbrauch des Hauses gemessen werden. Wo ist das zur Zeit? Läuft alles vom Haus über einen Allgemeinzähler, und wird der Stromverbrauch den Mietern einfach pauschal verrechnet?
Die Pflicht zur individuellen Abrechnung hängt vom lokalen Energieversorger und ev. dem Mietrecht ab.
Wenn es nur einen offiziellen Zähler vom EW im Haus gibt, und verschiedene Mieter den Strom gerne individuell verrechnet haben wollen, so können sie einen sog. inoffiziellen Privatzähler bei diesen Steckplätzen installieren. Der dort gemessene Stromverbrauch ist dann ein Teil des Hauptverbrauchs.
Den Stromzähler selbst und die Kosten der Anbringung müsse jedoch der Mieter zahlen, da es ja sein Strom und sein Gerät sei, welches er benötigt. Ist das so richtig?
Jein: Den Elekriker, der im Auftrag des Versorges den Zähler montiert, zahlt der VM. Die Miete des Gerätes, das im Eigentum des Verorgers steht und die die Ablesung der M über seine Stromrechnung.
G imager761
Ohne Stromzähler dürfte die Wohnung wohl kaum in vertragsgemäßem Zustand sein. Die Anbringung eines Zählers gehört auf jeden Fall zu den Aufgaben des Vermieters. Wenn dann ein Zähler montiert ist, wird der Vermieter zunächst automatisch Vertragspartner des Grundversorgers.
Mit dem Einzug wird der Zählerstand notiert und der Mieter dem Grundversorger als neuer Stromabnehmer gemeldet. Erst dann kann der Mieter sich einen für ihn passenden Tarif oder Versorger auswählen.
Es ist schon Aufgabe des Hauseigentümers, die Wohnung ans Stromnetz anzuschließen. Das kann der Vermieter nicht an den Mieter übertragen.
Bevor Du jetzt aber groß zu streiten anfängst und deswegen der Stromanschluss unnötig verzögert wird, frag doch den Vermieter, bei wem Du den Zähler in Auftrag geben sollst. Das kannst Du dann machen, aber die Kosten solltest Du vom Vermieter anschließend erstatten lassen.