Mietminderung bei Baulärm in Nachbarwohnung?
Hallo, ist eine Mietminderung möglich, wenn es in einer Nachbarwohnung gebrannt hat und die Sanierungsarbeiten einen Monat dauern und sehr lautstark sind? Der Vermieter der sanierten Wohnung und der Vermieter meiner Wohnung sind verschieden. Ich wurde nicht über die kommenden Sanierungsarbeiten informiert, jedoch hatte mein Vermieter im voraus auch keine Informationen darüber. Die Arbeiten gehen nun seit einer Woche. Als Studierender ist der Lärm sehr belastend und schränkt mich beim Lernen ein.
Vielen Dank schonmal!
2 Antworten
Die Frage ist relativ kompliziert.
Grundsätzlich ist Baulärm, für den der Vermieter nicht verantwortlich ist, in gewissem Maße hinzunehmen.
Erst wenn der gewöhnliche Nutzen der Wohnung wesentlich eingeschränkt wird, kommt man hier zu einem Mangel, der eine Mietminderung rechtfertigen kann.
Bei Lärm über einen Zeitraum von 4 Wochen, der wohl nur tagsüber aufgetreten ist, müsste dieser schon eine enorme Intensität aufweisen um diese Schwelle zu nehmen.
Also grundsätzlich kann man hier Recht bekommen, die Ausgangslage ist aber schwierig.
Warum wegen ein paar Wochen ein fass aufmachen.. dann würde ich solange zu freunden fahren oder auf der Uni Lernen.
schau mal hier:
GH-Urteil: Keine Mietminderung bei Baulärm in der NachbarschaftIn seinem Grundsatzurteil vom 29. April 2020 (Az.: VIII ZR 31/18) setzte sich der BGH damit auseinander, wann Baulärm nebenan eine Beeinträchtigung für die Betroffenen darstellt und was dabei von Mietern und Vermietern zu beachten ist.
Eine Mietminderung kann regelmäßig nur dann erfolgen, wenn die Wohnung als Mietsache einen Mangel aufweist. Eine Baustelle in der Nachbarschaft stellt zunächst keinen Mangel dar, denn die Wohnung kann nach wie vor zu Wohnzwecken genutzt werden. Der Gebrauchszweck kann allerdings davon betroffen sein, wenn zum Beispiel eine Diskothek im Wohnumfeld errichtet wird und der Mieter nachts schlechter schläft.
Die Verkehrsanschauung besagt gleichzeitig, dass nicht jede nachteilige Veränderung des Umfelds, die sich nach Einzug entwickelt, als Mangel angesehen werden kann. Das Wohnumfeld verändert sich und hierbei ist entscheidend, ob der Mieter bestimmte Eigenschaften der Umgebung als unveränderlich ansehen darf oder eben mit Veränderungen zu rechnen ist. In einem beliebten Stadtteil kann beispielsweise beim Einzug neben einer Baulücke nicht damit gerechnet werden, dass hier niemals gebaut wird. Vielmehr müssen die Mieter davon ausgehen, dass auch diese Lücke im Laufe der Zeit geschlossen wird.
Das Grundsatzurteil des BGH zum Thema Baulärm besagt außerdem, dass eine erhöhte Belästigung durch Lärm und Schmutz nach Abschluss des Mietvertrags auch auf einem benachbarten Grundstück keine Mietminderung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch begründet. Die Voraussetzung ist, dass der Vermieter die Immissionen ohne eigene Abwehr- sowie Entschädigungsmöglichkeiten hinnehmen muss.
Jegliche Veränderungen des Wohnumfeldes, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, müssen folglich vom Mieter hingenommen werden. Der Vermieter kann nämlich nicht für Störungen der Umwelt einstehen, welche er weder verhindern noch verändern kann.
Hi, da stimme ich dir komplett zu. Ich habe die Frage ehrlich gesagt nicht aus meiner Sicht gestellt, sondern wollte nur die etwas über die rechtlichen Grundlagen wissen. Die Wohnung gehört meinen Eltern und die Mieter haben eine Mietminderung meiner Frage entsprechend gegenüber meinen Eltern gefordert. :D