Wer putzt das Treppenhaus bei Sanierungsarbeiten?
Hallo Zusammen, bei mir im Haus wird seit nun mehr fast fünf Wochen eine Wohnung modernisiert. Dabei wurden unter anderem auch die Wohnungseingangstür sowie die dazugehörigen Rahmen erneuert. Weiter wurden neue Kabel verlegt, was zu Folge hatte, dass auch die Wände aufgerissen wurden.
Hierdurch entstand natürlich Baudreck - auch im Treppenhaus.
Mich würde jetzt interessieren, ob ich die Reinigung bei Verschmutzung beseitigen muss, da ich sie ja nicht verursacht habe, m.E. nach ist doch der Vermieter dafür zuständig, das Treppenhaus nach bzw. zwischendurch den Bauarbeiten zu reinigen, oder?
Gruss und Danke....
5 Antworten
Die Reinigung obliegt natürlich dem Verursacher. Die Bewohner sind nur für die "normale" Verschmutzung zuständig.
Wenn durch eine Baustelle die Straße total verdreckt ist, bekommt der Bauherr auch eine Rechnung für die Straßenreinigung
Du schreibst ganz klar, dass du erwartest, dass wenigsten einmal pro Woche eine Reinigungsfirma die Treppe reinigt, OHNE das in den Nebenkosten wiederzufinden. Und dann selbstverständlich eine SCHLUSS-Reinigung, wenn das Bauvorhaben abgeschlossen ist.
Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Kein Bauherr käme auf die Idee die Wohnungen zu vermieten BEVOR der Bau gründlich sauber ist.
Ok, ich Danke Dir :)
Der, der zuständig ist, wer sonst sollte ins Treppenhaus dürfen?
Der Vermieter wird nicht den Schmutz, den du in Deine Wohnung getragen hast, entfernen.
Bei Baurarbeiten / Renovierungen wird in der Regel nur eine Endreinigung durchgeführt. Wenn es Dir "zwischendrin" zu schmutzig ist, musst du selbst putzen.
Von meiner Wohnung war auch nicht die Rede, sondern Treppenhaus.
Wie gesagt: Endreinigung
Für die Beseitigung der Verschmutzungen in der Wohnung und im Treppenhaus durch vom Vermieter beauftragte Arbeiten (Instandhaltung, Modernisierung) ist dieser verantwortlich. Er kann auch eine Firma beauftragen, deren Kosten darf er allerdings dann nicht auf die Mieter umlegen. In der Regel ist vereinbart, dass der/die Verursacher (Handwerksbetriebe) die Reinigung durchzuführen haben.
Als betroffener Mieter darfst du bei/für Arbeiten in der Wohnung Schadenersatz für alle Aufwendungen zum Schutz und Reinigung fordern, sogar als Vorschuss. Ohne dessen Ausreichung bräuchtest du zunächst die Handwerker nicht in die Wohnung lassen.
Danke, hierbei geht es tatsächlich nur darum wer die Reinigung im Treppenhaus macht. Da dort dermassig an Stub rum liegt.
Nun, dann fordere den Vermieter auf, dafür zu sorgen.
Wird denn das Treppenhaus von euch Mietern/Eigentümer im Turnus gereinigt und du meinst den Baudreck/Schmutz, der in deiner Woche anfällt oder fragst du allgemein, weil das ganze Treppenhaus staubig und schmutzig ist?
Natürlich ist der Verursacher für die Reinigung zuständig. Falls du ersteres gemeint hast, putzt du in deiner Woche einfach besenrein und weniger gründlich. Falls ihr nicht selber putzen müsst und es für dich einfach mühsam und ärgerlich ist, würde ich nichts unternehmen. Da würde mich der Krach der während des Renovierens entsteht wesentlich mehr stören als das verdreckte Treppenhaus.
Danke, nur wie verpacke ich das nun als Brief dem ich gerne mein VM zu senden möchte, können Sie mir da evtl. Helfen bzw. Tipps geben.