Kann man Vermieter aus Schuldfrage, wenn jemand vom Flachdach fällt, rausnehmen?

7 Antworten

Wenn die Begehung nur für den Schornsteinfeger erlaubt ist, reicht es eigentlich, wenn der Vermieter das Betreten untersagt. Damit ist er aus der Haftung heraus, wenn jemand widerrechtlich das Dach betritt. Aber dafür hat er ja auch eine Haus-und Grundstückshaftpflichtversicherung, die ihn von unberechtigten Forderungen frei stellt.

Übrigens, wenn du oder dein Besuch trotzdem das Dach betritt, ist das ein Kündigungsgrund. Dann kannst du dir gleich eine neue Wohnung suchen.

Hallo,

wenn etwas passiert, zahlen Krankenkasse, Arbeitgeber des Verletzten und ggf. Rentenversicherung Kosten. Die Kostenträger versuchen, diese Kosten wieder hereinzubekommen. Mögliche Schuldige (Architekt, Vermieter, Mieter ...) erhalten dann eine Rechnung. Ggf. landet der Fall vor Gericht und Richter entscheiden dann, was Recht ist. Ggf. ist auch die städtische Behörde, die das Gebäude abgenommen hat, beteiligt.

Bei Unfällen ist oft Alkohol im Spiel.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ist das Flachdach überhaupt begehbar? nein, dann hat der Vermieter Recht.

ist Begehbar, in dem Falle gehört eine Absturzsicherung installiert, auch Geländer genannt. wer will das zahlen?

Jolie02 
Beitragsersteller
 02.08.2021, 19:48

Aber warum kann man nicht auf eigene gefahr da hoch gehen, wenn man ein schreiben erstellt aus dem der Vermieter im falle eines falles raus ist?

peterobm  02.08.2021, 19:51
@Jolie02

weil das nicht reicht. das Zauberwort heist Geländer, oder unzugänglich machen, sprich Tür zu und abschließen.

Jolie02 
Beitragsersteller
 02.08.2021, 19:58
@peterobm

Aber mit diesem schreiben hätten doch alle was davon, der Vermieter ist raus und ich könnte aufs dach. Deutschland ist da echt kompliziert

DerHans  03.08.2021, 12:02
@Jolie02

Du sagst jetzt auf "eigene Gefahr", und dann kommt Besuch in eure WG und der fällt besoffen vom Dach. Der hat eben nicht unterschrieben. Möchtest du dem dann eine lebenslange Rente zahlen?

Fragt einen Rechtsanwalt eine Versicherung was die dazu sagen.

DerHans  03.08.2021, 12:03

Ganz Klar. NEIN

MarSusMar  03.08.2021, 12:47
@DerHans

Richtig nur ist das zu radikal. Gerade zw. 12- (manchmal 30)Jahren ist "NEIN!" zum Durchlaufen abgespeichert heißt, Dann kann man es auch lassen.

Da muss man dann schon eine Variante aufführen, die ja eventuell zum Nachdenken anregt. Das wissen fast alle Eltern.

Gibt es eine Möglichkeit, den Vermieter aus der Versicherungsnummer raus zu kriegen?

Wenn seine Versicherung das so vorschreibt, könnt ihr da nix machen. Wenn er die Tür einbaut, könnt ihr sie natürlich aufbrechen / gewaltsam öffnen. Dann fällt aber jegliche Schuld auf euch.

Wenn einer vom Dach fällt, und die Versicherung sich weigert zu zahlen, kann dich/euch das auf Lebenszeit ruinieren. Ist dir das klar?

Ist das Dach überhaupt geeignet, um sich dort aufzuhalten? Wollt ihr euch nicht lieber eine Wohnung mit offiziellem Balkon suchen, auf dem man sich aufhalten darf?

Jolie02 
Beitragsersteller
 02.08.2021, 19:47

Aber würde er nicht aus der Nummer rauskommen, wenn wir unterschreiben, dass wir verantwortlich sind?

Ja man kann sich da aufhalten, es ist ja kein schrägdach und man kann nichts beschädigen, es sei denn man benimmt sich einfach nur dumm, aber das könnte ja auch in dem schreiben hervorgehen, wenn etwas beschädigt wird, bezahlen wir es

abenhard30  02.08.2021, 23:46
@Jolie02

Ich kenne das betroffene Dach nicht.

Wenn der Vermieter den Zugang allerdings "zumauern" (bzw. eine Tür hinsetzen) will, klingt es für mich nicht so, als sorge er sich um Sachbeschädigung. Eher um Leib und Leben.

DerHans  03.08.2021, 12:01
@Jolie02

Wenn es keine Brüstung gibt, darf man sich darauf NICHT aufhalten. Dann ist das betreten nur für Schornsteinfeger, Hausmeister oder Dachdecker erlaubt.