MIETRECHT - Kühlschrank defekt, wer ist für die Neuanschaffung zuständig?
Ich habe meine Wohnung inkl. EBK (Einbauküche) gemietet. Nun ist vor einigen Tagen der Kühlschrank kaputt gegangen. Dies habe ich unverzüglich telefonisch meinen Vermietern gemeldet. Heute habe ich nochmals telefonisch nachgefragt und mein Vermieter hat mir zugesichert, dass er die Kosten (widerwillig) übernimmt. Ich bin davon ausgegangen, dass er sich als Vermieter selbst um einen neuen Kühlschrank kümmern muss aber er hat es mir jetzt auferlegt, mich morgen nach diversen Angeboten/Marken umzusehen, ihm dann die Angebote telefonisch mitzuteilen und unter Absprache mit ihm soll ich nun dann den Kühlschrank bestellen, allerdings mit der Rechnung aus einen Namen! Ich bin doch schon sehr irritiert, denn meines Wissens nach ist er als Vermieter dafür zuständig und müsste sich selbst um einen Ersatz kümmern und mir eigentlich nur Bescheid geben, wann der Kühlschrank (Einbau-Kühlschrank) angeliefert und eingebaut wird. Wenn ich nach Absprache mit ihm dann einen Kühlschrank bestelle, handle ich ja eigentlich im Auftrag und Namen für ihn, oder? Darf ich das überhaupt?? Wie sieht hier die Rechtslage aus und wie kann ich meinem Vermieter klar machen, dass ER dafür zuständig ist und dies zu seinen Pflichten als Vermieter gehört!! Hat jemand einen LINK, worauf ich mich beziehen kann?? Bitte nur fachmännische Antworten - DANKE.
7 Antworten
Da der KS Bestandteil der Mietsache ist, ist es Aufgabe des Vermieters dafür zu sorgen, dass er repariert oder ersetzt wird. Der neue KS muss zumindest gleichwertig sein wie der alte. Nun versucht der Vermieter, seine Verantwortung dir aufzubürden. Das darf er aber so nicht. Der Vermieter hat die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Du hast hier nur mündlich verhandelt. Das ist gefährlich. Möglicherweise weiß der V, später nichts davon und du bleibst auf deinen Kosten sitzen. Du solltest dich also absichern. Bitte den Vermieter um eine schriftliche Vollmacht dass du auf seine Rechnung kaufen darfst.
Wenn der KS nicht frei steht sondern in die Küche integriert ist, besteht Gefahr, dass er nicht passt. Ich rate dir, dabei zu bleiben, dass er den Kühlschrank bestellt, bezahlt und einbauen lässt.
Hallo albatros, lieben Dank für Deine Antwort. Genau so sehe ich es auch!!! War heute bereits im Elektrofachgeschäft und habe mich mal "klug-gemacht". Danach habe ich die Maße der diversen Modelle mit den Maßen von meinem KS verglichen und genau wie Du es vermutet hast, passt ein KS mit den heutigen Standardmaßen gar nicht in diese EBK (ca. 20 Jahre alt). Auch der Verkäufer hat gemeint, der Vermieter solle selbst vorbeikommen und den Auftrag erteilen (VM wohnt im Nachbarort). Dies werde ich auch versuchen, ihm klar zu machen. Prinzipiell ist er ja der Ansicht, dass die Nutzung der EBK nicht im Mietvertrag enthalten sei und dass ihn das eigentlich gar nichts angehe. Ich habe ihm versucht zu erklären, dass es ja SEINE Einbauküche ist und die Nutzung meinerseits ja durch die Miete abgedeckt ist - hat er mir nicht geglaubt!! Deshalb auch meine Frage nach einem LINK oder so.......damit ich ihm mal schwarz auf weiß vorlegen kann, dass das eigentliche zu seinen PFLICHTEN gehört. Vielleicht hast du ja noch einen Tipp für mich.
Eine direkt fachmännische Auskunft will ich Dir nicht geben. Jedoch frag den Vermieter, was Du ausgeben kannst. Dann kauf den Kühlschrank, der Dir selbst zusagt.
Als Vermieter würde ich hier meinem Mieter freie Wahl lassen, eben ein Limit setzen, was der Kühlschrank maximal kosten darf. Du musst ja mit dem Kühlschrank zurechtkommen, nicht der Vermieter. Du kannst aber durchaus den Kühlschrank kaufen und auf den Namen des Vermieters die Rechnung ausstellen lassen.
Lt. Aussage des Verkäufers vom Elektrofachgeschäft sollte ich nicht im Auftrag und Namen des Vermieters eine Bestellung aufgeben. Habe heute mehrere Angebote eingeholt. Letztlich habe ich festgestellt, dass die heutigen Standardmaße nicht für meine EBK passen. Morgen erfahre ich mehr. Habe jedoch vor, nach Abgabe verschiedener Angebote meinem Vermieter klar zu machen, dass er den Auftrag selbst erteilen muss (VM wohnt im Nachbarort).
Sicher, eigentlich muss sich der Vermieter darum kümmern. Aber wo ist dein Problem? Ist es nicht besser, wenn du dir den Kühlschrank selbst aussuchen kannst? Würde der Vermieter das machen und dir einen Kühlschrank hinstellen, der dir nicht passt, dann wäre dir das doch sicherlich auch nicht recht, oder?
Sei froh, dass er keine weiteren Probleme macht. Andere würden nachhaken, wieso der Kühlschrank kaputt gegangen ist, würden evtl. vielleicht sogar versuchen, dir die Verantwortung dazu in die Schuhe zu schieben. So ist doch alles o.K.
Sorry, aber ganz so sehe ich dies nicht!! Ein Vermieter hat nicht nur RECHTE, sondern auch PFLICHTEN. Und hier würde die Pflicht darin bestehen, sich um einen Ersatz/Neugerät und Einbau zu kümmern. Nun muss ICH rumrennen und kann mich darum kümmern!! Aber o.k. - ich mache es - denn ich habe heute festgestellt, dass die heutigen "Standardmaße" nicht in diese EBK passen (Geräte sind schon ca. 20 Jahre alt). So - das Suchen geht weiter!!!
Rechtlich gesehen muss dir der Vermieter einen neuen Kühlschrank einbauen lassen.
Aber ich seh da jetzt ehrlich gesagt das Problem nicht ganz. Tausende Mieter würden sich wünschen, sich den Kühlschrank selber aussuchen zu dürfen.
Sie haben recht der will ihnen das aufs Auge drücken. Entweder er besorgt selbst am besten noch heute ienen oder sie machen das wie sie das am Telefon verstanden haben besorgen einen neuen und lassen ihm die Rechnung zukommen ;)