Kurzschluss - wer ist zuständig?
Und zwar geht bei mir im Bad kein Licht mehr, nur an der Decke, das am Spiegel und in der restlichen Wohnung geht. Tippe auf Kurzschluss. Vermieter meinte, dass sein mein Problem, Versicherung meint, sie zahlt nur bei Blitzeinschlag. Anscheinend bin ich derjenige, der dafür bezahlt?
10 Antworten
Für die Lampe im Bad bist Du selbst verantwortlich. Kann es nicht sein, daß nur die Glühbirne durchgebrannt ist? Schraub sie doch mal raus, ob der Faden im Innern ab ist, d. h. Du hättest noch eine alte Glühbirne. Tausche sie aus, dann kannst Du feststellen, ob nur die Glühbirne kaputt ist oder auch die Fassung oder die Sicherung, weil am Schalter etwas nicht in Ordnung ist. Für den Schalter müßte sich dann der Vermieter kümmern.
Zuerst das "Leuchtmittel" aus der betroffenen Lampe entfernen, denn evt. steckt der Kurzschluss dort.
Das lässt sich einfach feststellen, wenn das Leuchtmittel entfernt ist und die Sicherung hält beim Einschalten, dann war es das Leuchtmittel (von manchen "Birne" genannt).
Im Elektrogeschäft, oder im Baumarkt ein neues Leuchtmittel kaufen und einsetzen.
In anderen Fällen Elektriker konsultieren.
Das Leuchtmittel (Birne) ist "durchgebrannt", wechsle es aus und das Problem ist gelöst.
Glühbirne kaputt? Glühbirne ausgetauscht?
Ich würde nochmal mit deinem Vermieter reden wenn er dennoch niemanden beauftragt, würde ich ihm sagen, dass ich einen Elektriker beauftragen werde um die Ursache zu finden. Und wenn dass die Schuld des Vermieters also durch Mängel etc. entstanden ist ,MUSS er alles zahlen
Für das Wechseln des Leuchtmittels braucht man keinen Elektriker..., nur eine Leiter.
Danke, mach ich!