Wohnrecht/Heimeinzug Zugang zur Wohnung
Meine Schwiegermutter hat in unserem Haus lebenslanges Wohnrecht. Nun wird sie aus gesundheitlichen Gründen (Pflegestufe 1 mit Demenz)nächste Woche auf Wunsch ihrer Tochter, die gleichzeitig ihre Betreuerin ist, in ein Pflegeheim ziehen. Das Wohnrecht erlischt damit natürlich nicht und das ist ja auch nicht was mein Mann und ich wollen. Nun meine Frage: Muss ich der Tochter, mit der mein Mann und ich kein gutes Verhältnis haben, trotzdem 24 Stunden am Tag ungehinderten Zugang zu unserem Haus gewähren oder kann ich verlangen, dass sie sich vorher bei uns anmeldet und nur in unserer Anwesenheit das Haus betritt? Ich muss dazu sagen, das unser Haus so gebaut ist, das der Zugang zu unserem Teil des Hauses nicht ab zu schließen ist. Vielen Dank für eure Antworten
3 Antworten
die tochter darf euer (!) haus natürlich nicht ohne eure einwilligung betreten. nachdem rechtliche dinge aber nie ganz eindeutig sind, würde ich vorsichtshalber eine rechtsberatung in anspruch nehmen, um ganz, ganz sicher zu gehen. schon allein deshalb, weil du der ungeliebten schwägerin mit ganz anderer einstellung und sicherheit gegenüber treten kannst, als wenn du "nur" im internet nachgefragt hast.
Sofern ein Betreuer die Wohnung betreten möchte, können Sie im Hinblick auf den Einliegercharakter der Wohnung eine vorherige Anmeldung erwarten. Zur Vermeidung des Betretens Ihres Hauses durch evtl. nicht dazu befugte Personen erreichen Sie dies, auch zum Schutz der noch im Hause bzw. der Wohnung verbliebenen Habe der Wohnberechtigten, in dem Sie, rein aus diesem Schutzbedürfnis heraus, den Schließzylinder der Hauseingangstüre wechseln. Im Übrigen wäre zu überlegen, ob das Wohnrecht nach nachgewiesen irreversibler Krankheit und damit Nutzungsmöglichkeit seitens der Berechtigten zu löschen wäre, da die Rechtsgrundlage für den Eintrag hinfällig geworden ist. Dies wäre insbesondere im Interesse der Berechtigten, damit dieser künftig die anteiligen Kosten für die Wohnung (Müll, Wasser, Kanal, Gebäudeversicherung etc.) erspart blieben und solche Gelder mit in die künftige Heimversorgung fließen können.
Wohnrecht heißt, man wohnt umsonst. Dieses Wohnrecht stellt also einen gewissen finanziellen Wert dar.
Ist die Schwiegermutter nun in einem Heim und kann das Wohnrecht nicht mehr in Anspruch nehmen, dann muss es finanziell zur Finanzierung des Heimes herhalten. Ihr müsstet also dulden, dass der Teil der Wohnung im Rahmen des Wohnrechtes vermietet wird und die Miete dem Heim zufließt.
Wir hatten eine Großmutter, welche bei meinen Eltern Wohnrecht hatte, das Recht auf ein Schlafzimmer sowie zur Mitbenutzung von Bad und Küche. In der Familie ja kein Problem. Aber als meine Eltern selbst zum Pflegefall wurden, musste unsere Großmutter ins Heim. Von amts wegen ging man davon aus, dass meine Eltern dann ja vermieten könnten. Sie mussten dann eine fiktive Miete an das Heim zahlen, obwohl sie selbst fast nichts mehr zum Leben hatten.
Gehe also davon aus, dass es heißt, ihr könnt dihre Wohnung im Rahmen ihres Wohnrechtes nun vermieten. Und tut ihr das nicht, so kann passieren, dass eine fiktive Miete festgelegt wird, die dann ihr selbst bezahlen müßt.
Eine Vermietung zu ihren Lebzeiten ist ausgeschlossen, da das Wohnrecht nicht erlischt und wir auch keine Verfügung über die Wohnung haben. Das Wohnrecht ist auch laut notariellem Vertrag nicht an Dritte übertragbar. Aber das war auch nicht meine Frage. Die Tochter ist der Meinung, dass sie auch nach dem Heimeinzug der Mutter 24/7 Zugang zu der Wohnräumen haben müsste, da sie ja ihre Betreuerin ist. Die Wohnräume sind allerdings nicht abgesondert, sondern wegen dem Familienanschluß ins Wohnhaus integriert. Sie hätte damit auch Zugang zu unseren Wohnräumen