lebenslanges unentgeldliches Wohnrecht abkaufen
Unsere Mutter hat lebenslanges Wohnrecht in einer abgeschlossenen Wohnung über uns. Sie muss nun ins Pflegeheim wegen ALzheimer Demenz und hat eine gesetzliche Betreuung. Können wir unserer Mutter das Wohnrecht abkaufen ( sie ist 81 Jahre) und in welcher Statistik finden wir die Lebenserwartung ? Oder können wir auch die Wohnung vermieten und die Miete monatlich an die Betreuerin weiterleiten?
Kann sie verlangen uns das Wohnrecht abzukaufen?
4 Antworten
Nachdem die Mutter lebenslanges Wohnrecht hat, dieses aber durch die Aufnahme in einem Pflegeheim nicht länger wahrnehmen, fallen natürlich hier Probleme an.
Ein Abkaufen wäre möglicherweise drin, aber nur unter Hinterlegung der Einnahmen, um Pflegekosten abzusichern.
Zumindest muss die Zustimmung da sein, wenn die Mutter Hilfen des Staates oder der Pflegeversicherung erhält.
Möglicherweise hat sich auch bereits eine Behörde bei Dir gemeldet und verlangt, dass zur Deckung der Einnahmen die Räume zu vermieten und die Miete abzuführen sind.
Wenn sie einen Betreuer hat, wird dieser ohnehin dann dei Vermietung an sich ziehen.
Auch aus dem HIntegrund der Unterhaltspflicht würde ich einen Anwalt zur Beratung empfehlen.
Das Wohnrecht ist nehme ich mal an Vertraglich festgelegt worden oder???? Solange eure Mutter lebt, ist die Wohnung frei zuhalten. Denn es kann ja sein, das sie sich erholt, selbstständig ist und wieder in die Wohnung kommt. Unwahrscheinlich aber möglich!!!!
Erst nach dem Tod erlischt das Wohnrecht und dann könnt ihr auch vermieten oder ähnliches!
Das Wohnrecht ist eine Grundschuld und somit Vermoegen der Mutter , wenn sie moechte kann sie dieses verkaufen/verschenken oder was auch immer . Da sie Alzheimer hat und nicht voll geschaeftsfaehig ist(weshalb sie ja eine gesetzliche Betreuung hat ) hat das Vormundschaftsgericht darueber zu entscheiden was mit ihrem Vermoegen(Wohnrecht) geschehen soll .
Deine Mutter hat ein lebenslanges Wohnrecht? Okay!!
Aber wenn sie dieses aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr genießen kann, ist das doch nicht euer Problem!!
Abkaufen musst du ihr da gar nichts - denn du sprichst ihr das Wohnrecht ja nicht ab...