Wohnrecht auf lebszeit, wohnt aber nicht mehr dort . Darf ich neu vermieten?
Guten Tag, Ich habe mich mit meinem Vater zerstritten. Er ist 91 Jahre und lebt mit in meinem Haus. Er hat dort eine abgetrennte Wohnung. Nun lebt er bei meiner Schwester und wird, wie es aussieht nicht mehr zurück kommen. Darf ich die Wohnung neu vermieten oder erst wenn er verstorben ist? Das er auf Lebzeit hier wohnen darf, steht nicht im Mietvertrag sondern im Testament meiner Mutter. Die mir das Haus vererbte. Hoffe mir kann jemand helfen!
5 Antworten
Lebenszeit heißt so lange der der Berechtigte lebt.
Oder ist im Grundbuch festgehalten das das Wohnrecht erlischt wenn er z. B. 1 Jahr nicht mehr dort wohnt?
Das er auf Lebzeit hier wohnen darf, steht nicht im Mietvertrag sondern im Testament meiner Mutter.
Mietvertrag bei Wohnrecht?
Wenn es tatsächlich einen Mietvertrag gäbe dürftest Du erst recht nicht einfach so neu vermieten.
@ Basti201194
Da solltest du dich mal bei einem Anwalt oder Notar erkundigen.
Ich kenne aus meiner Verwandtschaft einen Fall, wo ein Onkel von mir seiner damaligen Lebensgefährtin seine Eigentumswohnung überschreiben wollte.
Der Notar hat ihn darauf aufmerksam gemacht, dass lebenslanges Wohnrecht nicht immer auch lebenslang bedeutet.
Mein Onkel hatte dann den Vertrag umschreiben lassen und das kleine Wörtchen "solange sie darin lebt" eintragen lassen.
Wäre seine Lebensgefährtin irgendwann ausgezogen, dann wäre die Wohnung mit diesem Zusatz wieder auf meinen Onkel übergegangen.
Wäre nur dagestanden "lebenslanges Wohnrecht", dann hätte sie die Wohnung veräußern können.
Vielleicht hat sich da auch was geändert, wollte das nur erwähnen, auf was man alles achten muss, wenn man eine Wohnung auf lebenslanges Wohnrecht jemand überträgt.
Danke für deine hilfreiche Antwort!
was machst du aber wenn dein vater doch wieder zurück kommt - den neuen mieter kannst du ja nicht wieder raussetzen.
Ist denn das Wohnrecht im Grundbuch verankert?
Willst du deinen Mieter rausschmeißen wenn dein Vater morgen wieder einzieht?