Mutter hat lebenslanges Wohnrecht nutzt es aber nicht, was darf ich mit den Ihr eingeräumten Zimmern selbst nutzen?
Mein Vater ( verst. 2005)hat mir als jüngstes Kind das Einfamilienhaus, welches meine Familie ( obere Etage) selbst nutzt, vererbt, und mit im Testament beschriebenen lebenslangen Wohnrecht für meine Mutter. Sie nutzt aber die Räume seit 2010 nicht, hat in einem anderem Ort eine Mietwohnung. Mein Sohn würde gern die im Testament eingeräumten Zimmer zum Wohnrecht für sich nutzen, da er gern eine eigene Familie gründen möchte. Sie sträubt sich aber trotz das diese Räume von Ihr nicht genutzt werden. Auch ich als Eigentümer des Hauses kann nicht in die Zimmer und somit ist das Haus zum Teil dem Verfall geweiht. Was kann ich tun, oder welche Recht habe ich als Eigentümer? Wer kann mir helfen?
5 Antworten
... dem Verfall geweiht - wie poetisch!
Sie kann bestimmen, wer die Räume nutzt. Gegen ihren Willen geht nichts.
Du solltest dir dennoch Hilfe eines Fachanwalts holen, inwieweit sich mit "Gefahr im Verzug" etwas machen lässt.
Deine Mutter hat auch dann, wenn sie die Räume nicht selbst zum wohnen nutzt, das Recht, jegliche einnahmen, die daraus entstehen, für sich zu nutzen. Zu deutsch: würde die Wohnung vermietet, egal ob an deinen Sohn oder an jemand fremdes, würde deine Mutter die Miete bekommen.
Wie das mit dem nicht-nutzen, niemanden reinlassen (schon alleine zum Lüften etc...) ist weiß ich jedoch auch nicht, da könnte ein Anwalt helfen, nachdem du ja der Eigentümer vom Haus bist. Deiner Mutter gehört die Wohnung ja im rechtlichen Sinne nicht, sie darf da nur bis an ihr Lebensende wohnen bleiben.
LG Tami
und genau deswegen hat sie auch keinerlei Ansprüche auf irgendwelche Einnahmen an der Wohnung.
Ist aber verpflichtet, die Wohnung in Schuss zu halten.
nein, dieses recht hat sie nicht, es gilt für sie, sie kann nicht vermieten
das wäre nießbrauch
sie hätte anrecht auf schadensersatz, wenn sie ihr wohnrecht nicht nutzen kann, aber sie kann es nicht vermieten und bekommt auch nicht die einnahmen
Den Verfall musst du nicht hinnehmen. Die Zimmer nutzen kannst du aber ohne ihr Einverständnis nicht.
Wenn Maßnahmen zur Gebäudeerhaltung notwendig sind oder eine Besichtigung zu diesem Zweck, musst du nach entsprechender vorheriger Anmeldefrist Zugang zu den Räumen bekommen. Das ist aber auch alles.
WENN schon Räume mit Wohnrecht überlassen werden, ist es üblich, dafür eine angemessene Miete zu bezahlen. Vielleicht könnt ihr euch über Mietzahlungen einigen? Dass das Wohnrecht, das bares Geld wert ist, einfach so verschenkt werden soll, ist vielleicht auch nicht einzusehen aus Sicht der Mutter?
Da du der Eigentümer bist, kannst Du die leer stehende Wohnung vermieten, wenn Deine Mutter auf ihr Recht verzichtet. Vor allem, wenn sie die Wohnung nicht pflegt. Dazu wäre sie nämlich verpflichtet.
Möglicherweise könnte sie (bzw. Du dann ) aber auf Eigenbedarf bestehen, wenn sie plötzlich doch da einziehen will.
Frag sie, ob sie die Zimmer an deinen Sohn Vermietet. Sonst kann man nichts machen.