Reicht es ein Wohnrecht im Testament zu verfügen?
Ist es ausreichend ein Wohnrecht für eines von zwei Kindern im Testament zu verfügen (wärend das andere Kind die Immobilie vererbt bekommt) oder muss es zwingend im Grundbuch eingetragen werden?
4 Antworten
Wenn das Wohnrecht nach Testamentseröffnung wirksam werden soll, muss das Testament notariell beglaubigt werden, weil das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen werden muss und dafür diese Formvorschriften gelten.
Ein Wohnrecht ist stets grundbuchamtlich zu verankern, ergo ist ein Notarbesuch Pflicht (was aber schon wegen der rechtlichen Absicherung eigentlich selbsterklärend sein sollte).
Eine entsprechende testamentarische Floskel wäre eine reine Willensäußerung des Erblassers ohne jede Bindungskraft.
Danke für die Information! Ist es ausreichend, den Grundbucheintrag nach dem Tod des Erblassers erfolgt oder kann/muss dies vor dem Erbfall geschehen?
Die Eintragung im Grundbuch ist empfehlenswert.
Wird das haus verkauft, schaut man sich den Grundsbuchstand des grundbuches zum Zeitpunkt des Verkaufes über den beauftragten Notar an.
Das Grundbuch genißt öffentlichen glauben.
Der Erewrb des Hauses erfolgt folglich gutgläubig. Da kann ein nicht eingetragenes Wohnrecht schon mal leicht untergehen!"
Ein Wohnrecht muss zwingend im Grundbuch eingetragen werden.