Ist das Notar-Testament veraltet?
Hallo mein Großvater hat 1970 ein Haus gebaut und gleichzeitig ein Testament erfasst, in dem er das Haus jeweils zu gleichen Teilen an seine Kinder(4) vererbt. Nun ist es so, dass er das Haus noch zu Lebzeiten an meine Eltern übergeben hat ( Meine Eltern haben das Haus mit Schulden übernommen und Abbezahlt) und wir mit meinen Großeltern zusammen in einem Haus lebten. Nun ist mein Großvater leider verstorben und wir erfuhren von dem Testament. Müssen wir uns jetzt "Sorgen" um unser Haus machen?
8 Antworten
Ein vorhandenes Testament verliert nicht seine Gültigkeit - jedoch können einzelne Passagen nicht mehr wirksam sein bzw. können nicht mehr vollzogen werden - wie hier, wenn das Haus bereits zu Lebzeiten auf Deine Eltern überschrieben wurde - das wäre entweder eine Schenkung (ggf. mit Auflagen) oder eine Veräußerung.
Wenn die Schenkung keine 10 Jahre (vom Zeitpunkt des Ablebens) zurückliegt, haben die anderen Erben ggf.einen Pflichtteilergänzungsanspruch (pro Jahr 1/10 weniger innerhalb des 10-Jahrezeitraums), es sei denn es ist damals ein Pflichtteilergänzungsverzicht vereinbart worden.
Nun liegt hier ggf. eine "gemischte Schenkung" vor (Übertragung Immobilie und Übernahme der Schulden) - hier ist dann ggf. zu prüfen, ob und in welcher Höhe ein Pflichtteilergänzungsanspruch in Frage käme...
Bei einer Veräußerung besteht kein Pflichtteilergänzungsanspruch.
Um was es sich aber tatsächlich handelt, kann man aus der Ferne nicht beurteilen; dazu müsste man den damaligen Notarvertrag anschauen.
Ich gehe aber davon aus (Du schreibst: "abbezahlt") daß der Vorgang schon länger als 10 Jahre her ist - dann besteht bei einer Schenkung kein Pflichtteilergänzungsanspruch der anderen Erben mehr.
Ja, da das Testament (wenn das letzte) gültig ist. Ich würde das mit den 3 Geschwistern absprechen, vielleicht stellen die keine oder kleine Ansprüche.
Wenn das Testament nicht widerrufen wurde ist gültig. Ohne Zweifel.
DAs TEstament ist zwar evtl. gültig, aber wenn der Opa kein Haus hat, kann er keins vererben. Die Eltern sind ja wohl im Grundbuch eingetragen. Wenn er das Haus verschenkt hat, kann diese Schenkung evtl. angefochten werden. Dafür sind die Infos aber zu dünn.
Wer steht als Eigentümer des Hauses im Grundbuch? Deine Eltern = keine Sorgen oder dein Opa= Sorgen, weil das Testament gültig ist.
was heißt übergeben? Wurden deine Eltern im Grundbuch als Eigentümer eingetragen? Dann ist das Testament ungültig, wenn nicht gilt das Testament.
Dann ist das Testament ungültig
Dadurch wird das Testament aber nicht ungültig. Nur der bezweckte Erfolg kann eben nicht eintreten.
dann kann dein Opa ja auch nichts mehr vererben. Das Haus gehört deinen Eltern.
Übernommen = Es wurde an meine Eltern überschrieben :) Sorry