Lebenslanges Wohnrecht- Wohnung schon ausgeräumt?
Guten Tag,
darf man bei lebenslangem Wohnrecht die betreffende Wohnung vermieten? Es geht um meine Oma die seit vielen Jahren in einem Pflegeheim ist und dort auch nicht mehr rauskommt? Das Haus gehört meinem Vater- es ist seine Mutter.
"Muss" die Wohnung bereitgehalten werden, obwohl die Verwandten die Wohnung komplett ausgeräumt haben, somit wäre die Wohnung überhaupt nicht mehr beziehbar?
Kann man dieses lebenslange Wohnrecht aufgrund des Alters (mene Oma ist 97)und der Erkrankung auch vorzeitig beenden oder endet es erst mit dem Sterben der Oma?
Darf z.B ich aufgrund meines Studiums in diese Wohung ziehen- wenn ich sie nicht komplett einrichte- sondern nur zum Schlafen dort bin?
Kann ein Verwandter verlangen dass die Wohnung vermietet wird damit "Geld" reinkommt für das Pflegeheim?
Vielen Dank
Maria
2 Antworten
Das Wohnrecht bleibt bestehen. Du hast die Möglichkeit, mit deiner Oma zu reden, ob du dort einziehen könntest.. Vermietet werden darf die Wohnung nur, wenn das Wohnrecht etwa durch Tod endet oder vorzeitig durch Zustimmung deiner Oma beendet wird. Ausserdem muss dann ein entsprechender Grundbucheintrag erfolgen. Dazu kann sie aber nicht gezwungen werden. Das Alter spielt schon gar keine Rolle.
Die Oma kann bestimmen, was mit der Wohnung passiert. Sie kann sie z.B. für 1.-- € an dich vermieten oder an andere Personen zum ortsüblichen Mietpreis. Ich nehme an, dass das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist, womit sie das Recht bis zu ihrem Tod hat, mit der Wohnung zu machen was sie will. Erst danach übernimmt der Vater alle Rechte. Die Pflichten hat er ja jetzt schon.