Leerstehende Wohnung im Haus
Hallo! Mein Vermieter schlägt die Kosten (Müll, Strom) für eine leer stehende Wohnung im Haus in der Jahresabrechnung auf alle Mieter um. Geht das so, oder was darf er?
5 Antworten
Der Vermieter muss für die leerstehende Wohnung die Betriebskosten selbst zahlen und er muss dafür einen Personenschlüssel (bei den Posten die danach berechnet werden) wählen, der der durchschnittlichen Belegung im Haus entspricht.
Ne, das geht nicht. Stell dir mal vor, du wohnst allein in einem Mehrfamilienhaus. Da wirste ja arm! ;-)
Er darf die Kosten für leer stehende Wohnungen selbst zahlen.
Nein, das darf er nicht, Kosten für Leerstand muss er selbst zahlen...
Das Leerstandsrisiko geht zu Lasten des Vermieters. Bei der Betriebskostenberechnung wird leerstehenden Wohnungen ein 1 Personenhaushalt zu Grunde gelegt. Die Kosten trägt der Vermieter.
Nun die Wohnungen werden sicher nicht dauerhaft leerstehen? Das Leerstehenslassen von Wohnraum ist eine Zweckentfremdung ( BVerG WM 75, 90 ) Außer der Eigentümer möchte die leerstehende Wohnung selber bewohnen und die Umbauarbeiten verzögern sich, dann liegt keine Zweckentfremdung vor ( OLG Karlsruhe WM 96, 565 ) Verstößt der Vermieter gegen das Zweckentfremdungsverbot, kann er mit einer Geldbuße belegt werden.
Bei der Betriebskostenberechnung wird leerstehenden Wohnungen ein 1 Personenhaushalt zu Grunde gelegt.
Er muss für die leerstehende Wohnung einen Personenschlüssel wählen, der sich nach der durchschnittlichen Belegung im Haus richtet.