Wohnrecht mit meldebestätigung?
Hallo,
ich wohne zurzeit mit meiner Freundin zusammen in ihrer Wohnung .
ich bin hier zwar gemeldet , meldebestätigung (Vermieter/Rathaus), stehe selbst aber nicht im Mietvertrag .
meinebfrage wäre nun:
im falle wenn wir uns streiten bzw trennen kann sie mich von heut auf morgen rauswerfen oder habe ich ein Wohnrecht ?
7 Antworten
Das kommt darauf an. Zahlst du - nachweislich - Miete und/oder Nebenkosten an deine Freundin? In dem Fall kann man einen Untermietvertrag unterstellen. Ein Mietvertrag muss nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden, er kann auch mündlich oder durch so genanntes "konkludentes Handeln" (= du bekommst einen Schlüssel, ziehst ein und zahlst Miete) wirksam zustande kommen. Ist das nicht der Fall, hast du bei einer Trennung ein Problem...
Ob es sinnvoll ist, sich auf den mündlichen Mietvertrag zu berufen und weiter zusammen zu wohnen, wenn man sich getrennt hat, ist dann im Ernstfall aber die andere Frage.
Zahlst du Miete oder gibt es sonst irgend etwas, das auf einen muendlichen Mietvertrag mit deiner Freundin schliessen laesst?
Wenn Du nicht im Mietvertrag stehst, kann Dich Deine Freundin jederzeit rauswerfen.
Und wenn er Miete an sie zahlt?
Kommt drauf an.
Theoretisch könnte ein mündlicher Untermietvertrag vorliegen. Das wäre dann für dich besser. Glaubhaft ist das nur, wenn du auch Kosten übernimmst.
Ansonsten bist du nur Gast. Das Besuchsrecht kann dir deine Freundin natürlich jederzeit entziehen.
Möglich wäre auch bei einer eheähnlichen Partnerschaft eine BGB-Gesellschaft.
Die Wohnsitzanmeldung begründet kein Wohnrecht bzw. einen Mietvertrag.
Zahlst Du nachweisbar Miete an deine Freundin besteht zwischen die und ihr ein Mietverhältnis. Dann kann sie dich nicht einfach vor die Tür setzen.
Zahlst Du keine Miete an sie bzw. kannst das nicht nachweisen kann sie dir jeder Zeit die Koffer vor die Tür stellen.