Muss man grundsätzlich einen Nebenjob ausüben oder gar umziehen um den Kindesunterhalt aufzubringen?
Hallo liebe gutefrage.net Community,
Ich habe ein Problem und damit verbunden auch große Angst. Ich bin seit 3 Monaten in einem festen Job nach zuvor abgeschlossener Umschulung. Ich verdiene zur Zeit 1390 € netto und habe 2 wunderbare Kinder im Alter von 8 Jahren. Ich bin seit 2 Jahren mit der Kindesmutter getrennt und wir haben uns bis jetzt wöchentlich mit der Betreuung der beiden abgewechselt, allerdings haben die Beiden immer bei ihr übernachtet. Nun möchte Die Kindesmutter Unterhalt, was auch völlig legitim ist. Da ich aber mit dem Einkommen den Mindestunterhalt nicht gewährleisten kann, habe ich einen Brief von ihrem Anwalt erhalten, wo er erwähnt, dass ich einen Nebenjob ausüben soll oder gar in die Nähe meines Betriebes umziehen soll. (18 km)
Das würde bedeuten, dass ich meine Heimat und meine Lebensgefährtin verlassen müsste. Geht das so einfach? Meine Freundin und ich sind in meiner Stadt zusammengezogen, auch aus dem Hintergrund die Nähe zu meinen Kindern zu behalten.
Des Weiteren würde ich meine Kinder auch gerne bei mir Wohnen haben, was ich allerdings der Kindesmutter nicht antun möchte.
Einen Nebenjob neben meinen 40 Stunden abzulegen ist für mich schwierig zu gestalten, auch allein weil ich meine Kinder an den Wochenenden 14 tägig bei mir haben werde. Und in meinem Arbeitsvertrag ist die Bereitschaft zur Arbeit an den Wochenenden etc. geregelt.
Auch habe ich gelesen, dass ich mich um einen besser bezahlten Job umsehen könne/müsste. Ich habe aber zuvor bereits 37 Bewerbungen geschrieben um diesen Job den ich jetzt habe zu bekommen.
Ich habe Angst, dass ich jetzt an das Existenzminimum herankomme, wenn ich ( so habe ich es gelesen) ein fiktives Einkommen aufgebrummt bekomme.
Im Laufe der nächsten Woche suche ich meine Anwältin auf aber ich wollte im Vorfeld wissen, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Oder jemand, der mich beruhigen kann.
Für mich steht so oder so im Vordergrund, dass ich meine Kinder öfter sehen darf als diese Wochenenden alle 2 Wochen.
Trotzdem brauche ich auch Geld zu Leben.
Einen Job zu finden um allein den Mindestunterhalt zu zahlen ist für mich mehr als utopisch oder sehe ich das vollkommen falsch?
Für Antworten und Tipps bin ich dankbar.
4 Antworten
Es ist gesetzlich geregelt, wieviele Stunden man überhaupt in der Woche arbeiten darf - 48h kurzfristig auch 60h. Du hast eine Anstellung und dadurch ein festes Einkommen. Wenn Unterhalt berechnet wird, dann gemäß diesen Einkommens (Düsseldorfer Tabelle).
Der Anwalt versucht's halt, das ist sein Job, Du gehst zu Deiner Anwältin und die macht dann auch ihren Job für Dich.
Finde es schade, dass die Mutter über den Anwalt geht, denn scheinbar bist Du keiner dieser Drückebergerväter
48 h sind pro Woche zumutbar, aber keine 60!!!
So meine Anwältin sagt auch, dass man geundsätzlich verpflichtet ist einen Nebenjob aufzunehmen. Allerdings muss dieser zumutbar sein. Und es wird so lange "kontrolliert" bis meine Beiden volljährig sind.
Wenn Du mit Deiner Freundin zusammenwohnst und diese eigenes Einkommen hat, kann Dein Selbstbehalt um 10% auf 972,- Euro reduziert werden. Bei 1.390,- Euro Nettoeinkommen kannst Du also 418,- Euro Kindesunterhalt zahlen.
Für zwei 8-jährige liegt der Mindestunterhalt aber bei zusammen 562,- Euro, es reicht also immer noch nicht. Ob man Dich wegen der fehlenden 144,- Euro zu einem Nebenjob zwingen kann, hängt von den Umständen ab. Grundsätzlich bist Du verpflichtet, alles zu tun, um wenigstens das Minimum des Unterhalts zahlen zu können. Deine eigene Lebensplanung kommt erst an zweiter Stelle. Wenn aber ein Nebenjob auf Kosten der Besuchskontakte gehen würde, so bist du nicht zu einem solchen Nebenjob verpflichtet. Denn Umgang ist wichtiger als der volle Unterhalt. Das musst Du aber beweisen.
Es kommt auch auf das Einkommen der Kindesmutter an. Hat sie wesentlich bessere Einnahmen als Du, muss sie u.U. einen Teil des Unterhalts selbst beisteuern.
Sie hat ein monatliches Einkommen von ca. 2500 Euro netto.
Dann wird man von ihr verlangen dürfen, zumindest mal die restlichen 144,- Euro zum Unterhalt selbst beizusteuern. Irgendwelche erhöhten Anstrengungen betreffend Nebenjob usw. darf man dann an Dich nicht stellen.
Wenn ein Mann Unterhalt zahlen muss, sollte man als neue Frau es vermeiden, mit ihm eine gemeinsame Wohnung zu haben, denn der Selbstbehalt kann bis auf Sozialhilfe gesenkt werden
Lass dich nicht verrückt machen.Das Schreiben ist von ihrem Anwalt der ihre Interessen verfolgt.Er kann dir nicht vorschreiben wie du dein Leben zu führen hast und noch viel weniger wo du wohnst.Du brauchst also deine Freundin nicht verlassen.
Du hast von deinem Lohn ein Selbstbehalt von etwas über 1000€ und an den kommt keiner ran.Der Rest kann für den Kindesunterhalt heran gezogen werden.
Ich habe aber auch gelesen, dass sie sich den Mindestunterhalt vom Jugendamt holen kann und ich praktisch Schulden machen werde, da ich ihn nicht zahlen kann.
Ja ich mache mir total die Gedanken, da meine Anwältin mich im Anhang zu dem Brief des gegnerischen Anwalts darauf hingewiesen hat, dass die Aufnahme eines Nebenjobs durchaus erwartet wird. Allerdings hat sie bisher keine Anhaltspunkte was meinen Arbeitsvertrag etc. betrifft.
Es gibt Gerichtsurteile, die besagen, ein Umzug weiter weg ist einem ´Vater nicht zuzumuten, wenn er den Kontakt zu seinen Kindern verliert. Denn der Kontakt zum Kind zählt mehr, als das Geld.
Es gibt aber Gerichte, die dass anders sehen. Ein Nebenjob kann verlangt werden und arbeiten bis zu 48 h pro Woche, dies gilt solange Kinder minderjährig sind oder bei Volljährigen die priviligiert sind
Nein ich werde Unterhalt zahlen im Rahmen meiner Möglichkeiten. Ohne Frage. Ich habe ihr sogar vorgeschlagen, das Ganze ohne Anwalt in einem Beratungsgespräch beim Jugendamt zu machen. Das hat sie aber abgelehnt.