Als Vollzeit Erwerbstätige zusammen ziehen mit Partner, der Grundsicherung bezieht?

3 Antworten

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Hallo, 

bzgl. Unterhaltspflichtig gegenüber dem Partner, nein, das bist du nicht, womit ein Zusammenzug keinen Einfluss auf seine Grundsicherung hat, Bei dieser ist sein Einkommen ausschlaggebend oder eben das Familieneinkommen, ein solches liegt aber nicht vor. "Nur" liiert zu sein leitet nicht ab für den Anderen aufkommen zu müssen. Ganz im Gegenteil, hier wäre es ggf. auch möglich weitere Zuschüsse zu beantragen, kommt eben auf den Grad seiner Einschränkung an. 

Das Wohngeld aber steht auf einem anderen Blatt, hier werden nun die Einkommen all deren zusammengeworfen die in der Wohnung leben, woraus sich dann eben der Anspruch berechnet. Logisch, der Staat wird nie Mittel gewähren die eben nicht notwendig sind. In einer Gemeinschaft aber muss auch er seinen Teil zur Miete beitragen, daher wird der Bedarf sicher geschmälert, nicht aber aberkannt. Allerdings kann dies ein langer "Leidensweg" werden bis auch der letzte Amtschimmel das Heu gefressen hat. 

Hier wird ein ähnlicher Fall diskutiert:

EU rente + Grundsicherung-> mit partner zusammenziehen?

http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewtopic.php?t=5375

Dort fällt der Begriff Bedarfsgemeinschaft. Um mehr dazu zu erfahren, google mit

bedarfsgemeinschaft wikipedia

dort wird das sehr gut erklärt.

Am allerbesten wäre es, wenn Ihr zwei Wohnungen findet, die auf dem gleichen Flur sind. Sowas wäre der absolute Glücksgriff. - Auch zwei Wohnungen, die zu Fuß in  ca. 5 Minuten erreicht werden,  wäre prima. Denn dann könnt Ihr Euch ja "oft besuchen" ‹(•‿•)›

Eine andere Möglichkeit könnte ein Miet- und Untermietverhältnis sein, wozu Ihr dann die Genehmigung des Vermieters braucht. - Allerdings ist das etwas tückisch, denn wenn Ihr nicht glaubhaft darstellen könnt, dass es sich wirklich um ein Untermietverhältnis und nicht um eine Partnerschaft handelt, werdet Ihr doch als Bedarfsgemeinschaft eingestuft. Ihr könnt davon ausgehen, dass Kontrollettis Eure Wohn- und Lebenssituation überprüfen werden, und dabei sind die sehr genau.

Weil die Grundsicherung Deines Partners in gewisser Weise Ähnlichkeit hat mit Hartz IV (wie es so landläufig heißt), google mit

hartz iv untermieter

lies die Infos und klick auch unten bei Gooooogle auf "weiter".

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Dass es Wille der Regierenden und Juristen ist, dass die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben für diejenigen mit Grundsicherung und ihren Partnern so schwer gemacht wird, ist im Grunde ein Skandal. Denn Partner, die einfach so zusammenleben wollen, bekommen alle Pflichten einer Ehe aufgebürdet, aber nicht die Erleichterungen und Annehmlichkeiten.

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Falls Ihr mal weiteren Beratungsbedarf habt, könnte auch eine Sozialberatung hilfreich sein. In dem Fall google mit

sozialberatung

und fügt Euren Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). - Euch wird so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Vereinbare dort einen Beratungstermin.

cyracus  13.03.2015, 04:21

‹(•ﮟ•)›

Falls es mal Schwierigkeiten mit dem Amt gibt, geht nicht allein hin, sondern in Begleitung eines erfahrenen (!!) Beistandes, auch Behördenlotse genannt.

Vielleicht mal für Dich wichtig, auf jeden Fall für Deinen Partner gebe ich meine ausführliche Info zum

Umgang mit Sozialbehörden

mit meiner Ergänzung darunter rein. Diese Info kann helfen, Schwierigkeiten beim Amt zu vermeiden. Und lade Dir die dort genannte Information

Legitmation eines Beistands

vom elo-forum runter:

https://www.gutefrage.net/tipp/umgang-mit-sozialbehoerden---zb-jobcenter-und-grundsicherungsamt

Das Recht auf Begleitung durch Beistände / Ämterlotsen gilt für das Aufsuchen aller Behörden und behördenähnliche Einrichtungen.

Wenn er Arbeitslosengeld bezieht würde ich besser empfehlen das jeder eine eigene Wohnung hat weil das Jobcenter immer hart ist und dann mal das ganze Geld streicht oder kürzt.

Der Lebenspartner würde dann nur 360 Euro bekommen.

Die Hälfte von der Miete und Nebenkosten kriegt er bezahlt mehr nicht.

Fruchtzwerg87 
Beitragsersteller
 12.03.2015, 17:05

Vielen Dank für die rasche Antwort. Meinst du er würde die Hälfte der Miete bekommen zzgl. der 390€ Grundsicherung?

1989Kriss  12.03.2015, 17:06
@Fruchtzwerg87

Die Hälfte der Miete plus 360 Euro weil ihr Partner seit. Ich finde das lächerlich warum man das so macht aber ist leider mal so.

Fruchtzwerg87 
Beitragsersteller
 12.03.2015, 17:08
@1989Kriss

Das fände ich prinzipiell aber in Ordnung. Es ist ja grundsätzlich nicht einzusehen, dass er ohne Ende Geld vom Amt bekommt, wenn wir zusammen leben und ich verdiene. Allerdings möchte ich nicht selbst dadurch ins Hatz4-Niveau abrutschen. Ich bekomme etwa 1400€ Netto und halte es nicht für möglich, ihn damit komplett zu finanzieren...

1989Kriss  12.03.2015, 19:32
@Fruchtzwerg87

Das finde ich nicht in Ordnung. Warum kürzen die einem den Hartz 4 Satz nur weil man in einer Beziehung ist. Wenn man in einer normalen Wohngemeinschaft ist kriegt man wieder den vollen Hartz 4 Satz. Das habe ich nie verstanden. Also mag das Jobcenter keine Paare die verheiratet sind.