Ab wann arbeitet ein Anwalt langsam?
Hallo, in einer Urheberrechtsangelegenheit habe ich als Geschädigter vor genau zwei Wochen eine Anwältin für Medienrecht aufgesucht und ihr den Fall geschildert. Wir haben uns darauf geeinigt, erst eine Unterlassungserklärung und dann schließlich eine Schadenersatzforderung rauszuschicken. Dabei ist es dann wohl auch geblieben, bei dieser Einigung. Beim Erstgespräch sagte sie mir, sie komme wegen eines Prozesses am Donnerstag und Freitag nicht dazu, das Schreiben an die Gegenseite zu verfassen - Montag oder Dienstag in der folgenden Woche dann aber bestimmt. Sie schicke mir das Schreiben dann auch zur Voransicht zu. Nachdem Mittwoch nichts im Briefkasten lag, rief ich mittags in der Kanzlei an und bat um Rückruf. Auch dabei ist es geblieben. Am Donnerstag in der letzten Woche ging ich dann persönlich in die Kanzlei, wo die Anwältin mich dann recht barsch empfing und meinte, dass sie wisse, es eile und wir doch wohl ausgemacht hätten, dass Sie erst in jener Woche das Schreiben aufsetzen könne. Sie würde es dann am Donnerstag oder Freitag tun - und mir zur Voransicht schicken. Heute nun ist es 13 Tage her, dass ich ihr das Mandat erteilt habe und noch immer habe ich nichts von ihr erhalten. Inzwischen bin ich darüber schon sehr angesäuert. Morgen mache ich einen letzten Versuch, etwas über den Stand zu erfahren, dann reicht es mir - denn unterdessen macht die Gegenseite fröhlich weiter.
Jetzt kommt meine Frage: Ab wann kann davon gesprochen werden, dass ein Anwalt langsam arbeitet und ich ihm das Mandat entziehen kann, ohne irgendeine Rechnung zu erhalten? Mir wurden zwei Mal - mündlich - Termine genannt, zu denen die Unterlassungserklärung fertiggestellt sein sollte und beide Termine sind verstrichen.
4 Antworten
Da hier keine Fristen einzuhalten sind - würde ich denken - kann man einem Anwalt schon 4 Wochen Zeit lassen. Danach ist aber die Uhr dann auch mal abgelaufen. Dummerweise muss man - auch wenn man den Anwalt feuert und dessen Arbeit nicht oder nicht sachgerecht ausgeführt worden ist - dessen volle Rechnung zahlen; Minderung der Rechnung ist nicht zulässig. Eigentlich traurig, aber das ist die Rechtslage.
Ab wann kann davon gesprochen werden, dass ein Anwalt langsam arbeitet und ich ihm das Mandat entziehen kann, ohne irgendeine Rechnung zu erhalten?
Auch ein langsam arbeitender Anwalt muss voll bezahlt werden. Du hast ihm/ihr den Auftrag erteilt. Damit ist zumindest die Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG angefallen. Hinzu kommt die Postpauschale nach VV 7002 RVG und ggfs, Umsatzsteuer. (Bei einem Streitwert von 10.000,00 EUR sind dies dann auch schnell ca. 890,00 EUR an Gebühren und Auslagen)
Wenn du nun einen zweiten Anwalt nimmst, werden diesem dieselben Gebühren und Auslagen anfallen. Bezahlen musst du am Ende beide (du hast ja auch beide mit der Arbeit beauftragt...).
Einen Anspruch diese Rechnung nicht zu zahlen hast du nicht. Man kann höchstens an eine Aufrechnung mit einem Schadenersatzanspruch denken. Dazu müsstest du aber erstmal einen Schadenersatzanspruch gegen den Anwalt haben, etwa weil durch sein schuldhaftes Zögern ein Schaden entstanden ist... Das ist bisher wohl nicht der Fall...
Wie immer: Keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit ;-)
Das ist auch alles ein Kram hier. Der Streitwert ist noch nichtmal fix, denn erst will sie von ihm eine "Offenlegung" haben, an wie viele Leute er die Software verteilt und verscherbelt hat. Da wird natürlich keine reele Zahl genannt werden, denn der Mensch ist ein Betrüger, der schon drei Tage, nachdem alles aufgeflogen ist, seinen Facebookanhängern was von bereits eingetroffenen Schadenersatzforderungen erzählt hat und in einem Atemzug um "Spendengelder" gebettelt hat, um sich gegen den "Geschädigten" zur Wehr setzen zu können und damit er mit seinen beiden Kindern das Weihnachtsfest nicht in einem Pappkarton verbringen muss. Und die Leute haben dem auch dann noch Geld geschickt - das muss man sich mal vorstellen.
also bei den sachen die mir normalerweise unter die finger kommen liegt der streitwert immer bei 30.000 oder höher - sonst lohnt sich der aufwand kaum
Meine genannten 10.000 € sind noch das absolute Minimum. Seit Juni wurde von mir erstellte und vertriebene Software von dieser namentlich bekannten Person an Dritte weitergegeben und dann schließlich verkauft. Unterdessen sind die Sachen auch in den bekannten Tauschbörsen gelandet.
um welchen streitwert geht es denn ....
wenn der sehr niedrig liegt ... würde mich das nicht wundern ... zuerst kommt ... was kohle bringt
Mir ist ein Schaden von mindestens 10.000 € entstanden und die Gegenseite lebt nicht von Hartz VI.