Rechnung vom Anwalt trotz Beratungshilfeschein?
Hallo, mein Vater hat von der Anwältin eine Rechnung in Höhe von über 1500€ erhalten, obwohl er ihr einen Beratungshilfeschein vorgelegt hat.
Es geht um Familienrecht, aber es ist noch zu keinem Prozess gekommen. Es wurden von dieser Anwältin lediglich zwei Briefe verfasst und zwei Gesprächstermine gehalten.
Mir kommt das ganze etwas Spanisch vor. Einerseits halte ich die Kosten für diese Leistungen für viel zu hoch und andererseits könnte sie durch den Schein ja doppelt abrechnen. Wie sieht da die Rechtslage aus?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
5 Antworten
Der Schein gilt nur für ein Informationgespräch.
Du hast recht.
Ich habe vorher auch anders gedacht.
https://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe
Anders als hier viele schreiben, deckt die Beratungshilfe auch eine außergerichtliche Tätigkeit, wie z.B. das Schreiben von Briefen ab, wenn das so bewilligt wurde. Demgemäß darf die Rechtsanwältin gar keine Gebühren fordern, aber ich gehe mal davon aus, dass sie dies hier nicht ohne Grund macht. Also einfach um Erklärung bitten.
Das Ding heisst "Beratungsschein" . Wenn sie 2 Briefe geschrieben hat ist das doch eigentlich schon keine Beratung mehr, oder? So gesehen dürfte ein Anspruch gegen deinen Vater bestehen (denke ich).
Aber 1500 Euro für 2 Briefe? Erstaunlich! Zumindest bei mir auf dem platten Land ein stolzer Preis.
Da war dein Vater wohl etwas naiv...
Wieso sollte er naiv gewesen sein? Die Beratungshilfe deckt das doch alles ab. Da kann im Nachhinein keine Forderung seitens des Anwalts gestellt werden. Diese Kosten werden voll und ganz von der Beratungshilfe gedeckt.
2 Briefe und 2 Gesprächstermine..... kann hinkomme .....bei Briefen können die ja alls mögliche wie ach Telefonkosten berechnen die wohl nie stattgefunden haben :D...
....
Nein das siehst du falsch.
Der Beratungshilfeschein is lediglich für eine Beratung da! Nix weiter.
Diese Anwältin hat agiert im Auftrag deines Vaters - das ist nicht mit diesem schein abgedeckt und somit ist eine Dienstleistung enstanden, auf die Bitte deines Vaters hin,die natürlich auch entlohnt werden muss.... und 1500 euro klingt noch im Rahmen.
Dein Vater hätte Prozesskostenhilfe beantragen müssen - dann wäre die Leistung der Anwältin und alles andere mit abgedeckt
Nö, das siehst du leider du falsch. Beratungshilfe deckt natürlich auch die Kosten für eine etwaiger außergerichtliche Vertretung etc.
Prozesskostenhilfe gibt es nicht hier!
Und die Vertretung auch noch!