Wohngeld Neuantrag wegen Ablauf des alten Antrags?
Hallo,
Ich bekomme Rente und lt. dem Wohngeldrechner habe ich Anspruch auf Wohngeld.
Mir ist klar, dass das Wohngeld immer für ein Jahr bewilligt wird.
Kann man nach dem Jahr einen neuen Antrag stellen oder wird es dann abgelehnt?
4 Antworten
Weiterleistungsantrag wegen Ablauf des Bewilligungszeit raumes (BWZR) (frühestens zwei Monate vor Ablauf des BWZR) , der Erstantrag hat auch auf dem Formular ein Kästchen um Weiterleistung ankreuzen zu können, schau mal oben auf die ersten Zeilen deines Erstantrages, du kannst dir die neuen Formulare für Verlängerung beim Amt holen oder für das jeweilige Bundesland auch online ausdrucken, es gibt auch ein Kästchen zum ankreuzen wenn du gleichzeitig Erhöhung beantragen willst, das ergibt sich dann aber ja aus deinen Angaben die man sowieso machen muss wenn sich finanzielle Verhältnisse ändern.
Wünsche dir viel Glück beim Antrag, du hast hier ja schon gute Antworten bekommen, Gruß Annette
Das widr nicht abgelehnt, wenn Du immer noch bedürftig bist. Du solltest den Antrag aber so 6 Wochen vor Ablauf der alten Bewilligung stellen.
Der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden. Wenn sich deine Einkünfte nicht wesentlich erhöht haben, wird der Antrag bewilligt. Ausschlaggebend für die Bewilligung ist der Zeitpunkt der Antragstellung- deshalb unbedingt vor Ablauf des Jahres neu beantragen.
wenn du keinen Antrag stellst, kann er nicht abgelehnt werden!