Muss ich in jedem Land einen Extra Antrag auf Rente stellen wenn ich in verschiedenen Ländern gearbeitet habe?
Sagen wir mal ich habe bis 30.Lj in DE gearbeitet. (12 Jahre)
Dann wandere ich in die Schweiz aus und arbeite dort bis 65.Lj.
Wo muss ich den Antrag auf Rente stellen? In CH und DE?
Oder reicht nur CH und die Schweiz macht alles nötige für mich?
Bekomme ich dann nur 1 Rente ausbezahlt oder 2 Renten?
Dann bekomme ich in Schweiz 12 mal Rentengeld im Jahr und 13 mal Rentengeld aus Deutschland oder?
6 Antworten
In jedem Land muss ein gesonderter Rentenantrag gestellt werden.
Falls Du in Bulgarien gearbeitet haben solltest, benötigst Du Geduld. Zwei Jahre Bearbeitungszeit sind locker möglich.
In Deutschland kannst du erst mit Erreichen des 67 Lebensjahres die Rente beantragen. Dabei ist es vollkommen egal, wann du die Schweizer Rente erhältst.
Kein Mensch kann dir heute schon sagen wie die Voraussetzungen für einen Rentenantrag in Deutschland und in der Schweiz bis zu deinem Renteneintrittsalter lauten werden und ob du überhaupt noch einen Anspruch haben wirst, denn die Welt wird sich bis dahin noch stark verändern. Ebenso ist ungeklärt wie viele Rentenzahlungen du im Jahr in jedem der beiden Länder bis dahin haben wirst.
Nach heutigen Gesichtspunkten ist jedoch zu erwarten, dass du in jedem Land einen separaten Antrag stellen musst, denn warum sollten dir zwei verschiedene staatliche Organisationen jeden persönlichen Aufwand abnehmen wollen? Etwas muss man schließlich auch noch selbst tun, auch wenn die heutige Jugend leider verbreitet denkt, "die Anderen" müssten immer für sie sorgen! - Im Wohlstand aufgewachsen zu sein bedeutet keinesfalls einen Daueranspruch auf Wohlversorgung auf Lebenszeit zu haben.
"Jedes Land zahlt seine eigene Rente. Anspruch und Höhe werden nach nationalen Vorschriften berechnet. Zeiten im Ausland können die Rente erhöhen."
Klar, das eine Rentensystem hat ja nichts mit dem anderen System zu tun. Das sind ja 2 verschiedene Versicherungen.