Ab wann bekommt man Rente wenn der Antrag bewilligt wurde? Ist das Datum der Antrag Stellung maßgebend?Also rückwirkend?

7 Antworten

Hallo vruhes,

Sie schreiben unter anderem:

Ab wann bekommt man Rente wenn der Antrag bewilligt wurde? Ist das Datum der Antrag Stellung maßgebend?Also rückwirkend?

Antwort:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Ein Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente bedeutet noch lange nicht, daß Ihnen die zuständige DRV-Rentenanstalt diese auch tatsächlich bewilligt, denn da müßen schon entsprechende, medizinische Beweise präsentiert werden!

Sollten Sie nach dem 1.1.1961 geboren sein, besteht kein Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und für die Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente müßen Sie an Hand Ihrer eigenen Krankenakte glasklar und sehr detailliert nachweisen, daß Ihre Leistungsfähigkeit dauerhaft auf unter 3 Stunden, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

https://erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Auf Ihre Frage gibt es keine allgemein verbindliche Antwort, sondern es kommt auf den speziellen Einzelfall an!

Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrem zuständigen DRV-Sachbearbeiter, denn nur dieser hat Einblick in Ihre Akten!

Wenn Ihnen nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, dann können Sie ggf. beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungs-/Prozesskostenhilfe stellen und bei Bewilligung einen Fachanwalt hinzuziehen!

Alternativ: "VDK-Rechtsberatung!"

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Ich muss noch bemerken,das während der gesamten Zeit kein Einkommen erzielt wurde. Das letzte Geld hatte ich im Juli 2015 vom Jobcenter bekommen

Antwort:

Dies ist nicht so recht nachvollziehbar, denn in der Regel haben Sie Anspruch auf maximal 78 Wochen Krankengeld durch die Krankenkasse, einschließlich Lohnfortzahlung!

Daran schließt in der Regel das ALG 1 an, welches ebenfalls zeitlich individuell befristet ist!

Diese zeitliche Befristung des ALG 1 kann ggf. im Zusammenhang mit einem laufenden Verfahren auf Erwerbsminderungsrente für die Dauer des Antragsverfahrens ausgedehnt werden!

Stichwort: "Nahtlosigkeitsreglung!"

http://www.ra-buechner.de/newsarchiv/newsdetail/bsg-zur-nahtlosigkeitsregelung-des-145-sgb-iii-verpflichtung-zur-fortzahlung-von-arbeitsloseng.html

Es stellt sich somit die Frage:

"Warum haben Sie die "Nahtlosigkeitsreglung" in Bezug auf das ALG 1 nicht in Anspruch genommen?

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Wenn du die Rente rückwirkend zugesprochen bekommst, steht ein Betrag im Raum der der Rente für diese Zeit entspricht. Erst einmal wird jetzt geschaut wer davon etwas abbekommt. Das sind all die Stellen die ggf. für dich gezahlt haben wie das Jobcenter.

Und dann bekommst du den Rest überwiesen.

Der Beginn der Rente hängt davon ab, ob und wann der Leistungsfall getreten ist. 

Dann kommt es darauf an ob eine Zeit-oder Dauerrente zu bewilligen ist.

Der Zeitpunkt des Antrages ist nur für den Rentenbeginn massgeblich, wenn alle vorherigen Fristen länger als 3 Monate vor deinem Antrag liegen

Hallo,

mit der Erteilung der Erwerbsminderungsrente gibt es die Möglichkeit ab Antragseingang die Rente rückwirkend zu erteilen,

oder mit Feststellung des Lesitungsbeginns (eine Diagnose die dann zur Erwerbsminderung führte).

Zwischen den leistungsträger GKV, Arge wird dann abrgerechnet und Rentenbezüge aufgeteilt.

Du musst selber nichts an idese Leistungsträger zurückzahlen.

Für die Zeiten wo du nichts von der ARGE bekommen hast, bekommst du die bewilligte Rente nachgezahlt inkusiver Verzinsung.

Beste Grüße

Dickie59

Wenn die Rente bewilligt wurde, gilt der Tag des Antrages. Wenn dem nicht so ist, solltest du erneut Widerspruch einlegen. Auch bei Rentenbewilligung auf Zeit (Beispiel für 1-3 Jahre) wird ebenfalls rückwirkend gezahlt. Allerdings bekommen die Ämter (Arbeitsamt, Jobcenter, Krankenkasse) immer zuerst ihr Geld zurück. Der Rest wird dir überwiesen. Wenn die Rente bewilligt wurde, geht es im Prinzip schnell, sofern die Ämter Ihre Forderungen schnell an die Rentenstelle schicken. Du kannst die Ämter daran erinnern, dies schnell zu tun.