Arbeite als Lehrer, bin seit 3 Jahren Hörgeräteträger rechts, Antrag auf Schwerbehinderung wurde abg
Bin seit 3 Jahren Hörgeräteträger/ rechts und arbeite in der Grundschule Vollzeit. Antrag auf Schwerbehinderung wurde abgelehnt. Kann ich noch andere Hilfen in Anspruch nehmen. Eigentlich komme ich mit meiner Situation noch immer nicht klar.
7 Antworten
Ich rate auf jeden Fall in den Widerspruch zu gehen. Ab 50% bekommt man einen Ausweis, ansonsten einen Zettel wo vermerkt ist wieviel % man hat. Egal wieviel % auf dem Arbeitsamt gleichstellen lassen und man bekommt einen höheren Steuerfreibetrag.
Liebe(r) zapfi65,
gegen die Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen (Frist beachten). Sie können sich zum Beispiel bei einer Sozialberatung oder beim Integrationsdienst (Beratung für schwerbehinderte Beschäftigte) beraten lassen.
http://www.integrationsaemter.de/Integrationsfachdienste/88c51/index.html
In einigen (allen?) Bundesländern gibt es beim Integrationsfachdienst auch eine spezielle Beratung für hörbehinderte Menschen.
Viele Grüße
Die Aussicht auf Anerkennung Schwerbehinderung (mindestens GdB 50) kannst Du vorab vergessen, Du wirst selbst mit Widerspruch keinen Erfolg haben. Meine Kollegin trägt beidseitig Hörgeräte und hat nur GdB 30 (Hörschaden in der Kindheit erworben). Wenn Du mindestens GdB 30 hast, kannst Du Dich allerdings bei der Arbeitsagentur mit Schwerbehinderten gleichstellen lassen. Die Freibeträge wirst Du sicher nur im niedrigeren Rahmen auf Deinen GdB zuerkannt bekommen, aber Du fällst unter den gleichen Kündigungsschutz wie Schwerbehinderte. Und das sollte es Dir auf jeden Fall wert sein.
Du solltest zum Amtsarzt eine Bescheinigung des Ohrenarztes mitnehmen. Probiere es einfach öfter: neuer Amtsarzt, neues Glück.
Ich kenne mehrere Schwerhörige, die mit der Lehrerrolle ganz gut klarkommen.
Poitiv gesehen: sei froh, wenn du manchmal die Kommentare der Schüler nicht hörst ;)
helrich hat schon korrekt geantwortet. Anerkennung auf Schwerbehinderung gilt erst ab einen GdB ab 50.
Die Höhe des anerkannten GdB ist abhängig von dem Schwerhörigkeitsgrad und ob noch andere Begleiterscheinungen wie z.B. Tinnitus o.ä. vorhanden sind.
Eine Behinderung wird auf jeden Fall anerkannt. Bereits ab einen GdB von 30 erhöht sich der steuerliche Freibetrag. Ein Gleichstellungsantrag (Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten) ist auf jeden Fall sinnvoll.