Wohngeld bei Haushaltsgemeinschaft?
Moin moin,
bin 26, arbeite Vollzeit und wohne noch bei meinem alleinerziehenden, ALG2-beziehendem Vater in einer Haushaltsgemeinschaft (da > 25). Mein Vater hat Wohngeld beantragt, jetzt möchte aber die Wohngeldstelle einen Einkommensnachweis von mir sehen, weil sie wohl denken, § 9 Absatz 5 SGB II würde eintreten: Unterhaltsvermutung zwischen Verwandten.
Ich hab irgendwo gelesen, dass ich dem schriftlich widersprechen kann mit der Begründung, dass ich meinen Vater wirtschaftlich nicht unterstütze und daher mangels Rechtsgrundlage auch keine Auskünfte zu meinem Einkommen erteilen muss. Stimmt das?
2 Antworten
Wenn dein Vater schon ALG - 2 bezieht kann er nicht noch Wohngeld beziehen,er muss dich nur als Mitbewohner in seinem Haushalt angeben !
Unterstellt das Jobcenter deinem Vater das du ihn wirtschaftlich wie finanziell unterstützt,dann soll er dieser Vermutung fristgerecht schriftlich widersprechen und darin angeben das ihr einen getrennten Haushalt führt und er auch in keinster Weise von dir unterstützt wird und das ganze unterschreibt er dann.
wenn du voll verdienst und noch bei deinem vater wohnst dann kannst du auch was abgeben zur miete , du profitierst ja schließlich auch von der wohnung
Ich zahle bereits meine kopfanteiligen Unterkunftskosten. Die Frage ist, ob mein Vater noch zusätzlich Wohngeld bekommen kann und ob die Wohngeldstelle einen Einkommensnachweis von mir verlangen kann.