Wohngeld bei Haushaltsgemeinschaft?

2 Antworten

Wenn dein Vater schon ALG - 2 bezieht kann er nicht noch Wohngeld beziehen,er muss dich nur als Mitbewohner in seinem Haushalt angeben !

Unterstellt das Jobcenter deinem Vater das du ihn wirtschaftlich wie finanziell unterstützt,dann soll er dieser Vermutung fristgerecht schriftlich widersprechen und darin angeben das ihr einen getrennten Haushalt führt und er auch in keinster Weise von dir unterstützt wird und das ganze unterschreibt er dann.

wenn du voll verdienst und noch bei deinem vater  wohnst dann kannst du auch was abgeben zur miete , du profitierst ja schließlich auch von der wohnung

J0chenM 
Beitragsersteller
 15.07.2016, 15:13

Ich zahle bereits meine kopfanteiligen Unterkunftskosten. Die Frage ist, ob mein Vater noch zusätzlich Wohngeld bekommen kann und ob die Wohngeldstelle einen Einkommensnachweis von mir verlangen kann.