Wohngeld beantragen trotz Immobilie?
Hallo Leute,
erstmal vorab entschuldige ich mich wenn ich etwas falsch niederschreibe.. ich kenne mich absolut nicht aus!
Ich bin vor ein paar Monaten in eine Wohnung gezogen.. doch mach einem Jobwechsel reicht mein Geld nicht mehr aus.
Mein Vater hat mir damals eine Immmobilie und 1667qm Ackerland überschrieben - die Immobilie jedoch mit Nießbrauchrecht!
Ich habe also keine Mieteinnahmen oder ähnliches. Lediglich Pacht erhalte ich rund 100€ / Jahr. (Die Pacht muss ja soweit ich weiss angeben werden)
In dem Antrag auf Wohngeld wird nach dem Vermögen gefragt - 60.000 bei der ersten Person. Ich lebe alleine, also bleibt es auch dabei.
Muss ich bei dem "Vermögenswert" diese Immobilie und das Grundstück (Ackerland) mit auflisten?
Zudem kenne ich den Wert der Immobilie und des Grundstücks nicht. Wie würde ich diesen ermitteln lassen? Da kommen warscheinlich einige Kosten auf mich zu? (Sofern nötig!)
Ich möchte auf Nummer sicher gehen bevor ich was falsches eintrage, denn es kann hohe Strafen mit sich ziehen 🤷🏽♂️
Bei der Wohngeldstelle konnte mir niemand eine genaue Auskunft geben.. deswegen sitze ich gerade etwas aufm Schlauch 🤦🏽♂️
Vielen Dank für eine Hilfe!
3 Antworten
Dafür braucht man keinen Leiter fragen, dafür muss man nur in die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Wohngeldgesetz schauen.
Das jetzt hier rein zu kopieren, würde zu lang. Hier ist der Link, scrolle dich zu Ziffer 21.37 WoGVwV.
Sorry, Link vergessen. :)
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28062017_SWII4.htm
Bei der Wohngeldstelle konnte mir niemand eine genaue Auskunft geben..
Dann solltest du dich an den Leiter des Wohnungsamts wenden.
Wenn auch dich nicht beraten kann, ist er für den Job als Leiter des Wohnungsamts ungeeignet und sollte seinen Platz räumen.
Was hat das Wohnungsamt damit zu tun?
Dann wende dich an den Leiter der Wohngeldstelle, der muss dir schon helfen und Auskunft geben.