ALG 2 Haushaltsgemeinschaft ü25

3 Antworten

so wie du über 25 bist bildest du deine eigene Bedarfsgemeinschaft ohne Eltern.

Das Amt kann VERMUTEN, dass deine Mutter dich unterstützt, dem kann sie aber widersprechen.

Wenn du ihr einen Teil der Miete abgibst, schließt du am besten eine Kostenbeteiligungsvereinbarung ab. z.b. so eine:

http://hartz.info/index.php?topic=64069.0

Wenn deine Mutter allerdings auch ALG II bekommt, bringt das nix, da es verrechnet würde.

Das Einkommen und Vermögen deiner Mutter ist für das Job Center also nicht mehr relevant und würde höchstens die persönliche Neugier des Sachbearbeiters stillen.

Die Mutter ist nicht im ALG II - Bezug? Dann bildest Du eine eigene BG, weil Du 25 bzw. älter bist. Allerdings wird geprüft, wie sich die Mietanteile verhalten, wenn Deine Mutter den Mietvertrag unterschrieben hat. Ggf. gibt es die Möglichkeit, einen Untermietvertrag zu vereinbaren. Der Vermieter sollte dem zustimmen. Deine Mutter müsste aber die Mieteinnahmen versteuern. Man kann auch im Antrag ankreuzen, mietfrei zu wohnen. Dann gibt es aber auch nur den Regelbedarf.