Kein Wohngeld und kein ALG2 , Partner verdient zu viel
hallo, ich habe meine wohnung vor 1 monat gekündigt und möchte nun mit meiner freundin zusammen ziehen, dass problem an der sache ist dass ich ab 1 feb. ein BFD mache ( 330 euro) + Kindergeld (184 euro) sind also 514 euro im Monat davon gehen 300 euro Miete weg habe ich noch 214 euro für Auto, Versicherung und lebensmittel !!!
wenn ich wohngeld beantrage, würden sie es doch ablehnen weil sie deutlich über 1000 euro verdient und sie es dann voll anrechnen... und beim alg 2 genau das gleiche aber man kann doch nicht verlangen wenn man mit einer partner 6 monate zusammen ist das man gleich auf seine kosten lebt ich finde sowas absoluter "mist" ich will doch nicht von der Person abhängig sein habt ihr noch ratschläge für mich ?
9 Antworten
Such dir einen Nebenjob oder zieh wieder in eine eigene Wohnung. Was anderes kannst du nicht machen.
ja, mache ich auch dann bin ich zwar gute 60 h die woche arbeiten für nen hungerlohn wo andre rumsitzen und das gleiche bekommen aber lieber so als alg2 beantragen...
Ihr könnt in der Tat für ein Jahr eine Wohngemeinschaft bilden. Dann muss der eine nicht für den anderen aufkommen. Nur die Miete wird 50 :50 geteilt. Nur wenn ein gemeinsames Kind da ist, geht das nicht.
Wer wo schläft, geht niemanden etwas an.
Wenn ihr im selben Haushalt wohnt reichen doch gute 2.000 EUR für zwei locker aus. Was ist dein Problem?
das ist klar das das ausreicht nur sieht sie es nicht ein das sie für mich aufkommen muss/soll
Ihr könnt einen Antrag stellen und müsst eure finanziellen Sachen offenlegen. Es ist doch normal das man euch als Bedarfsgemeinschaft ansieht wenn ihr zusammen zieht. Das hättet ihr euch vorher überlegen müssen. Entweder bleibt ihr in getrennten Wohnungen oder ihr müsst es so hinnehmen...Sie kann das später bei der Steuererklärung anrechnen lassen und wenn ihr Glück habt bekommt ihr dann was zurück.Der Lohnsteuerhilfeverein ist da eine große Hilfe bei, die errechnen das alles was man rausschlagen kann...
Ob Ihr eine BG seid, regelt §7 Abs. 3a SGB2:
Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Also: Gerade erst zusammengezogen, keine Kinder, kein gemeinsames Konto oder Kontovollmachten -> im ersten Jahr des Zusammenlebens keine BG. Es reicht, dass Ihr angebt, dass Deine Freundin Dich nicht unterstützt. Wie lange Ihr schon ein Paar seid, ist egal. Beantrage Alg2 beim Jobcenter, vermutlich wirst Du eine Aufstockung bekommen.
ja aber wir haben keine 2 getrennten betten bzw. zimmer