wohngeld abgelehnt aber anspruch auf alg II wie kann das sein?
guten abend,
wie ihr anhand der frage erkennen könnt frage ich manchmal schon was das soll. ich habe wohngeld beantragt und wurde angelehnt. zu hohes einkommen.
so der witz ist beim jobcenter steht mir ein bedarf zu? wie kann das sein?
allerdings is denen meine wohnung zu gross.und zu teuer.
jemand ein tipp ob ich was tun kann?
3 Antworten
Das Wohngeld soll ein kleiner Zuschuss für deine Mietkosten sein und nicht deinen Lebensunterhalt absichern,dass kannst du also mit dem ALG - 2 vom Jobcenter nicht vergleichen !
Wenn du beim Wohngeld über der Einkommensgrenze liegst,dann besteht eben kein Anspruch mehr,dann bleibt es dir überlassen einen Antrag beim Jobcenter zu stellen oder es bleiben zu lassen.
Billigere Wohnung suchen. ALG2 beinhaltet doch eine angemessene Wohnung.
Du hast doch aber gar keinen tatsächlichen Anspruch auf ALG II.
Wenn deine Wohnung nach den Richtlinien des SGB - ll zu groß und zu teuer ist,dann wird der von dir genannte evtl.ALG - 2 Anspruch ( Aufstockung ) auch nur vorübergehend bestehen !
Denn in der Regel werden dann die tatsächlichen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) nur für eine Übergangszeit von bis zu 6 Monaten anerkannt und bei Bedarf auch voll übernommen.
Dann wirst du nämlich schriftlich zur Kostensenkung aufgefordert und wenn du dieser nicht nachkommen kannst bzw. willst und dir auch in dieser Übergangszeit keine angemessene Unterkunft suchen möchtest,dann gibt es dach nur noch die angemessenen KDU.
So würde dein angemessener Bedarf ggf. soweit absinken,dass dann kein Anspruch mehr auf eine Aufstockung bestehen würde.
Also steht dir beim Jobcenter doch auch nichts zu. Ich verstehe daher deine Frage gar nicht.
Für die Übergangszeit evtl.aber danach sicher auch nicht mehr,denn dann kommt es nicht mehr auf die derzeit tatsächlichen,sondern nur noch auf die angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) an !
ja ist doch keine relation wenn ich beim wohngeld zuviel verdiene?