Wohngeld für Kind bei Wechselmodell, obwohl kein Unterhalt vom Vater gezahlt wird?
Hallo, erstmal zur Situation. Ich bin alleinerziehende Mutter von 3 Kindern. Mein ältester Sohn (11 Jahre alt) wohnt zur genau halben Zeit beim Vater (Hauptwohnsitz) und zur Hälfte bei mir (Zweitwohnsitz)--> Wechselmodell. Nun bin ich gezwungen Wohngeld zu beantragen. Meine Frage: Kann ich meinen Sohn als vollständiges Haushaltsmitglied mit angeben, beim Wohngeldantrag, obwohl der Vater (wir waren nicht verheiratet und haben gemeinsames Sorgerecht) keinen Unterhalt für seinen Sohn bezahlt? Wir haben nie über einen Anwalt oder per Gericht klären lassen, ob er dies eigentlich müsste. Wir haben uns gütlich geeinigt, dass er (weil er mehr verdient als ich) alle Kosten für Kleidung, Schule und Hobbys zahlt und ich weiterhin das Kindergeld beziehe. Kann es jetzt sein, dass die Wohngeldstelle verlangt, dass wir die Unterhaltspflicht prüfen lassen? Und somit unsere gütliche Einigung nicht mehr gilt? Wäre um Antworten dankbar, denn eigentlich wollen wir beide (Vater und ich) ohne Anwalt und Gericht auskommen.
2 Antworten
Was das Wohngeld betrifft, ja, dein Sohn zählt wahrscheinlich. Lies mal hier: www.gesetze-im-internet.de/WoGG
Ob Du Wohngeld beantragen kannst, weiß ich nicht. Aber beim Wechselmodell ist es per Gesetz so vorgesehen, daß niemand Unterhalt zahlt, weil ja jedes Elternteil die gleichen Aufwendungen hat (zumindest in der Theorie).
Unterhalt
-> Kindergeld ist Betreungsgeld was jedem beim Wechselmodell zu 50% zu steht.
- Barunterhalt = Unterhalt was nach Einkommen je Elternteil berechnet wird. Wer meint er müsse weil einer 5000€ im Monat verdient dessen Elternteil zu Zahlungen verpflichten könnte dies tun... ist der andere nicht fähig hat dieser auf deutsch Glück und der , der arbeitet und trotzdem zu 50% betreut die A.. Karte.
Ich habe dazu aber gelesen, dass es eine Berechnung gibt, dass beide Elternteile zahlen müssen und zwar im Verhältnis ihres Einkommens. Angenommen ich müsste 300 Euro bezahlen, er 450 Euro, dann rechnet man das auf und er zahlt den Differenzbetrag. Allerdings wollten wir das umgehen und so weiterverfahren wie bisher. Was bisher auch immer super geklappt hat.