Wohngeld bei getrennten Wohnungen?
Ich wohne alleine in einer Wohnung. Für diese Wohnung erhalte ich Wohngeld. Nun möchte ich heiraten aber wegen meiner 100% Schwerbehinderung weiterhin alleine in meiner Wohnung leben. Welches Einkommen wird in diesem Falle beim Wohngeld angerechnet. Weiterhin nur mein Einkommen, so wie bisher oder wird auch das Einkommen des Ehepartners dazugezählt obwohl ich weiterhin alleine in der Wohnung lebe?
3 Antworten
Nur dein Einkommen.
Es ist zwar ungewöhnlich, dass Eheleute in zwei verschiedenen Wohnungen leben und du solltest dich auch auf eine genaue Überprüfung des Wahrheitsgehaltes einstellen, wenn es allerdings den Tatsachen entspricht, dass keiner von beiden den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen in der jeweils anderen Wohnung hat, wird jeder gesondert berechnet.
Tja, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung würde ich sagen.
Ich gebe dir einen Tipp, lies mal den § 5 Abs. 1 WoGG und vielleicht auch dazu die Ziffer 5.11 WoGVwV. Wobei, letztere schreib ich dir gern auch hier her:
"Haushaltsmitglied ist die wohngeldberechtigte Person. Darüber hinaus ist auch eine in § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 WoGG genannte Person Haushaltsmitglied, wenn sie mit der wohngeldberechtigten Person Wohnraum gemeinsam bewohnt..."
Ich denke du erkennst, wo hier das Problem ist. Die Ehepartner bewohnen nicht gemeinsam Wohnraum.
Du wirfst die Fakten durcheinander. Ein Ehepartner ist zu allererst unterhaltspflichtig. Dabei ist es scheiccegal, wo er wohnt.
Dagegen sagt doch auch niemand was. Das hat aber nichts mit der Frage zu tun.
nein da liegst Du falsch. Erkundigte mich gerade bei einem Anwalt.
Ja, mach das. Aber ich rate dir zu einem Anwalt, der Ahnung vom Wohngeldrecht hat. Ein einfacher Test, den ein Anwalt mit Erfahrung sofort beantworten kann, welches Gericht ist in Wohngeldsachen zuständig?
Zuallererst ist dein Ehemann dann für deinen Unterhalt zuständig. Wer sich als Ehepaar den Luxus von zwei Wohnungen erlauben möchte, muss natürlich auch dafür zahlen. Das Wohngeld ist bei entsprechendem Einkommen deines Ehepartners auf jeden Fall futsch!
Das ist so leider falsch! Klar sind sich die Ehepartner gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet, jedoch schließt das nicht aus, dass jeder eine eigene Wohnung bewohnt. Lediglich könnten die Unterhaltszahlungen den Wohngeldanspruch verringern (für den Empfänger des Unterhalts) oder erhöhen (für den Unterhaltspflichtigen).
Tomate, du kapierst es nicht.
Falsch, du hast keine Ahnung vom Wohngeldrecht. Was ja auch völlig in Ordnung ist, nur diskutiert dann hier bitte nicht und verwirr den Fragesteller.
Dankeschön an "TreudoofeTomate"
Für mich ist es kein Luxus. Ich bin 100% schwerbehindert und möchte weiterhin in meiner Wohnung leben. Da wir getrennt leben wird nur mein Einkommen angerechnet beim Wohngeld.
Träum weiter. Wenn du so einen Blödsinn glaubst, verstehe ich deine Frage nicht. Wenn du doch glaubst, alles schon zu wissen, warum fragst du dann überhaupt????
Du hast doch die Frage vorhin schon gestellt und reichlich Antwort erhalten.
Das Einkommen des Ehepartners wird natürlich berücksichtigt. Denn er wäre erst mal für Unterhalt zuständig - nicht die Allgemeinheit.
nein das ist nicht so. Da ich alleine in der Wohnung lebe.
Wenn du dir als Ehefrau eine eigene Wohnung leisten möchtest, ist das dein reines Privatvergnügen. Dafür muss dein Ehepartner zahlen. du solltest dir bei deinen Ansprüchen die Hochzeit nochmal überlegen.
Es geht nicht um Privatvergnügen. Ich bin 100% schwerbehindert und benötige deshalb meine eigene Wohnung.
Dann bleibt doch einfach weiter nur befreundet.
Hallo, das mit dem Unterhalt ist natürlich richtig. Allerdings schließt dieser Fakt nicht die Möglichkeit aus, Wohngeld zu erhalten.
Wenn der Ehemann genug verdient, gibt es nichts, njet, rien, nothing!
Stimmt nicht. Wenn der Ehemann genug verdient, muss er dem Fragesteller Unterhalt zahlen und dieser erhält möglicherweise deshalb kein Wohngeld. Aber das war hier nicht Gegenstand der Frage.
Doch - genau das war die Frage. Ob das Einkommen des Ehepartners irgendwie da was ändern kann!
Aber das Einkommen des Ehepartners hat keinen Einfluss auf die Wohngeldhöhe, lediglich seine Unterhaltszahlungen. Und die sind Einkommen der wohngeldberechtigten Person.
Natürlich hat das Einkommen des Ehepartners Einfluss auf die Wohngeldhöhe bzw. ob es ganz gestrichen wird. Denn aufgrund des Einkommens ist er ja zu Unterhalt verpflichtet.
Wenn ein gut verdienender Ehepartner vorhanden ist gibt es keine Leistungen vom Amt.
Das ist der größte Unsinn, den jemand von sich geben kann. Zuallererst ist der Ehepartner für den Unterhalt zuständig und ganz sicher nicht die Allgemeinheit!