Wohngeld bei getrennt lebenden Ehegatten?

1 Antwort

Warum lebt ihr als Verheiratete nicht in einer Wohnung? Weil ihr die eheliche Gemeinschaft ablehnt und nicht fortführen wollt?

Dann ja, jeder kann für seine Wohnung Wohngeld beantragen. Vorausgesetzt er ist Mieter der Wohnung.

Und selbstverständlich ist Trennungsunterhalt geltend zu machen. Falls nicht, wäre dies eine unterlassene Einkommenserhöhung und würde zur Ablehnung des Wohngeldantrages führen.

meister61 
Beitragsersteller
 05.03.2018, 17:31

Danke für diese Information. Das Problem bezüglich des Trennungsunterhalts ist es, dass das Einkommen des Ehepartners mit dem höheren Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt. Also de facto kein Trennungsunterhalt zu bekommen ist. Dieser Ehepartner weigert sich aber, entsprechende Unterlagen dem Amt vorzulegen. Dadurch ist dies nicht nachweisbar.

Wie kann man das mit dem Wohngeld trotzdem hin bekommen?