Wohngeld und Geldgeschenk zum Geburtstag
Hallo liebe Community.
Ich habe eine Frage bezüglich des Wohngeldes und eines Geldgeschenks zum Geburtstag.
Wird ein Geldgeschenk von Verwandten als Einkommen angerechnet oder nicht?
Blicke selber leider nicht durch.
Lieben Dank im voraus! K.
2 Antworten
Das kommt darauf an. Grundsätzlich ist es als Einkommen erst einmal anrechnungsfrei. Wird es jedoch anstatt von eigentlich zustehenden Unterhalt (von unterhaltspflichtigen Personen) gezahlt oder ist als freiwilliger Unterhalt zu bewertet, weil z. B. der Geber dazu meinte, dass du davon einmal deinen Kühlschrank füllen sollst, wird es als Einkommen berücksichtigt.
Als Vermögen würde es nur eine Rolle ab dem Monat nach Überreichung und ab einer Gesamthöhe des Vermögens von 60.000 EUR spielen. Aber das ist in deinem Fall wohl auszuschließen
Gegenfrage: Warum willst du das angeben? Hast du Probleme mit der Plausibilität? Ach und wer war denn so nett? Eine unterhaltspflichtige Person?
Hallo, das wird immer mal wieder versucht, aber es ist bis zu einer gewissen "Obergrenze" nicht rechtens. Auch ein ALG2-Empfänger darf Bargeld besitzen bzw. auch geschenkt bekommen.
Heißt es im Klartext: liegt das Geld unberührt auf dem Konto- sprich man fühlt den Kühlschrank nicht davon-ist es kein Problem. Dann kann man Bedarf diese Summe z.B. für Bücher, Kurztripp, Fahrrad und s.w. ausgeben. Wie ist es wenn man in der Betreffszeile für einen Workshop stehen hat? lieben Dank für die Antwort