Gilt bei Wohngeld eine Rentennachzahlung als Einkommen?
Im September beantragte ich Wohngeld. Der Antrag war noch nicht bewilligt, als ich gestern einen Bescheid meiner Zusatzversorgungskasse über eine Erwerbsminderungsrente erhielt. Für die letzten 2 Jahre erhalte ich eine Nachzahlung und weiterhin monatlich einen Betrag.
Heute nun erhielt ich den Bescheid von der Wohngeldstelle. Dort steht, dass man nur bei 15 % Veränderung zusätzliches Einkommen angeben soll. Die Rente sind definitiv keine 15 % mehr.
Aber für mich stellt sich nun die Frage, ob der einmalige Nachzahlungsbetrag als Einkommen des Monats angerechnet wird, an dem er ausgezahlt wird, oder gilt er als Einkommen für jeden einzelnen der vergangenen 24 Monate und muss daher nicht angegeben werden?
1 Antwort
Richtig, die Rentennachzahlung wird dem Monat bzw. den Monaten hinzugerechnet, für den sie bestimmt ist. Im Wohngeldrecht gilt nicht das Zuflussprinzip.
Wenn du im September erstmals einen Wohngeldantrag gestellt hast, dürfte die Nachzahlung für die Vergangenheit also zu keinerlei Komplikationen führen. Inwieweit sie für den Zeitraum ab September relevant ist, hängt davon ab, ob über deinen Antrag bereits entschieden ist.