Zählt die Freundin als Lebenspartnerin (in Bezug auf Arbeitsvertrag)?
Hallo,
ich fülle gerade meine Unterlagen für meinen Arbeitsvertrag aus. Da soll man bei Familienstand ankreuzen, ob ledig, verheiratet, in eingetr. Lebenspartnerschaft, geschieden oder getrennt lebend ist. Dort habe ich ledig angekreuzt, da nur das auf mich zutrifft. Untendrunter soll man Angaben zum Ehegatten/Lebenspartner machen. Da meine Frage, weil es für mich unklar ist: Zählt meine Freundin, mit der ich seit einigen Monaten zusammenwohne, als Lebenspartnerin? Wir haben eine normale Beziehung, also keine eingetragene Lebenspartnerschaft oder ähnliches.
Danke schonmal!
7 Antworten
Wir haben eine normale Beziehung, also keine eingetragene Lebenspartnerschaft oder ähnliches.
.
Dann ist das als "Familienstand" auch keine Lebenspartnerschaft.
So ist es. :o)
Das hängt davon ab, wie lange ihr schon an ein und der selben Adresse gemeldet seid.
Habe gerade etwas gelesen in den Unterlagen, hatte das wohl übersehen:
In dieser Erklärung unter dem Begriff „Lebenspartner“ bezeichnete Personen sind solche nach dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz)
Also nein, wir zählen nicht als Lebenspartner, unabhängig wie lange wir schon zusammen sind / leben.
Das ist etwas Anderes. Nein, dann ist die Person nicht anzugeben.
Seit 8 Monaten. Spielt das wirklich eine Rolle?
Du mußt ledig angeben, denn eingetragene Lebenspartnerschaft sind gleichgeschlechtliche Paare die ihre Partnerschaft haben eintragen lassen, heißt die sind verheiratet.
nein!
Nein, sie wird doch nicht berücksichtigt.
Genau, deswegen habe ich dort ledig eingetragen. Aso brauche ich sie nicht eintragen (da wir in keiner eingetragenen Lebenspartnerschaft sind) ?
Und danke für die Antwort!