Einkommen des Ehegatten eingeben?
Ich muss meinen Bafög zurückzahlen, was im Moment nicht geht, weil ich eine Hausfrau bin und stehe kurz vor der Geburt. :) Ich habe das Formular ausgefüllt, dass ich nicht erwerbstätig bin und um Stundung gebeten, bis ich wieder arbeiten gehe. Nun eine Antwort bekommen, ich soll Einkommensnachweis von meinem Ehemann vorlegen. Mein Mann möchte es nicht, weil es nichts mit ihm zu tun hat, welche Schulden ich habe. Man muss doch nicht für die Schulden des Ehegatten aufkommen, vor allem wo ich bafög bekommen habe, waren wir nicht verheiratet. Muss ich das nun eingeben? Sie können ihn doch nicht zwingen für mich zu bezahlen, oder?
3 Antworten
Ganz einfach. Schwangere bekommen ja trotzdem Gehalt und dann Mutterschaftsgeld und danach Elterngeld.
An der Schwangerschaft liegt es also nicht, dass Du kein Einkommen hast. Offenbar hast Du ja auch vorher nicht gearbeitet weil ihr als Ehepaar entschieden habt, dass der Mann für das Familieneinkommen sorgt und Du ihm den Haushalt führst.
Somit muss Dein Mann zwar nicht Deine Schulden bezahlen aber wenn sein Einkommen entsprechend hoch ist, dann muss er Dir entsprechend Geld zur Verfügung stellen, von welchem Du dann Deine Bafög-Schulden bezahlen kannst. Er ist Dir quasi zu Unterhalt verpflichtet.
Doch, man muss für die Schulden von Ehegatten aufkommen (es sei denn, man hätte einen Ehevertrag mit Gütertrennung oder so was).
man weiß doch auch vorher, wann man BaföG zurückzahlen muss, und das geht auch in Raten...
Du mußt die Einkommensweise deines Ehemannes vorlegen! Falls du das nicht tust, kannst du die Stundung gleich vergessen!