Kann ich Hartz 4 beantragen. Ich bin verheiratet aber getrennt lebend?
Hallo ich habe mal eine Frage. Meine Schwiegermutter 52 Jahre alt verheiratet, seid 1 Woche getrennt von ihren Mann und steht nicht in arbeit. Meine Frage kann sie Hartz4 beantragen und was kommt jetzt auf sie zu? Im moment wohnt sie bei uns solange sie noch keine Wohnung hat. Über jede Hilfreiche Antwort danke ich euch.
Lg Chantara
10 Antworten
Wenn ihr Mann keinen Unterhalt zahlt, bleibt ihr ja gar nichts anderes übrig. Sie muss möglichst schnell zur ARGE, weil es grundsätzlich keine Nachzahlung gibt. Also morgen. Dort bekommt sie einen Antrag mit Abgabetermin. Bitte darauf achten, dass das morgige Datum festgehalten wird. Wenn ihr Mann für sie Unterhalt zahlen muss, bekommt sie die Leistung als Vorschuss. Die ARGE versucht das dann wieder einzutreiben. Ihr stehen 359,00 € plus die tatsächliche Warmmiete bis zu 45 qm zu. Häufig versuchen die Mitarbeiter, den Antragsteller mit dem Hinweis zu vertrösten, sie soll erst ihren Anspruch einklagen. Das ist aber rechtswidrig. Bei einer Wohnungssuche kann sie den Vermieter ruhig darauf hinweisen, dass sie die Miete auch direkt an ihn überweisen lassen könnte. Das hilft meistens, auch für die Kaution gilt das. Maklergebühr aber erst dann, wenn nachweislich ohne Makler keine Wohnung zu bekommen ist.
Grundsätzlich ist es mittlerweile so, dass die qm-Angemessenheitsgrenzen nur für den staatlich geförderten Wohnungsbau relevant sind und das primäre Kriterium die Miete ist.
Die Denke, dass beide Sachen gleich bedeutend sind, ist bedauerlicherweise bei vielen ARGE-SBs, die von den alten Sozialämtern übernommen wurden, nicht aus dem Kopf zu bekommen, obwohl es in zahlreichen Fachanweisungen explizit drinsteht.
Vorgehensweise:
1) Geh mit ihr zusammen morgen zur ARGE (oder dem sonsigen Träger der Leistung). Zeuge dabei haben ist immer besser!
2) Sie stellt einen Antrag auf ALG2; Unterlagen sind morgen noch nicht so relevant, denn die können nachgereicht werden. Wichtig ist nur der Zeitpunkt der Antragstellung.
3) Gleichzeitig soll sie die Genehmigung zur Wohnungssuche, zum Umzug dem Grunde nach beantragen.
Die ARGE wird dann zunächst in die Unterhaltsprüfung einsteigen, d.h. der Ex muss seine Einkünfte offenlegen. Angerechnet werden darf aber erst, wenn tatsächlich Unterhalt gezahlt wird, wobei deine Schwiegermutter ihren Anspruch auch an die ARGE abtreten kann und die ARGE diese Ansprüche dan an ihrer Statt durchsetzt.
Hi, Deine Schwiegermutter kann zur Sozialagentur gehen und Hartz 4 beantragen, dazu füllt sie den Anmeldebogen aus und muss ihn mit allen Unterlagen einreichen, dann bekommt sie einen Termin und muss diesen wahrnehmen. Ist dies dann geschehen wird geprüft ob ihr Hartz 4 zusteht. Sie soll dann ebenfalls schon ansprechen, dass sie sich eine Wohnung suchen möchte / muss, damit diese Kosten dann auch abgedeckt werden. Später wird dann geprüft ob ihr Unterhalt vom in Trennung lebenden Mann zusteht.
Beantragen kann sie es. Dazu braucht sie einen Antrag, den gibts bei der ARGE und die sagen ihr auch, was für Unterlagen noch beigebracht werden müssen: Evtl. Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Kontoauszüge der letzten Monate, Selbstauskunft von der Bank, Vermögensaufstellung und andere Sachen. Das bekommt sie aber genau mitgeteilt. Dann gibts ein bißchen Lauferei und Schriftverkehr und dann wird über den Antrag entschieden. Ist eigentlich ganz einfach, aber ziemlich lästig. Viel Glück, q.
...Hartz 4 kann man meines Erachtens bekommen, wenn man 1 Jahr vergebens nach einem neuen Job gesucht hat (Eigenbemühungen). Davor muss man sich erst arbeitssuchend melden, d.h., dass man sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt und entsprechende Nachweise liefert. Wenn man jedoch befürchtet, nichts mehr zu finden oder es gar nicht erst versucht, wird eine Beantragung schwierig. Am Besten bei der Arbeitsagentur melden und informieren lassen.
Totaler Blödsinn was du da schreibst!
Das ist so ziemlich in jeder Hinsicht falsch.
woher hast du denn diese Weisheiten?