Hochzeitsvideo Hochladen?

4 Antworten

"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden." KunstUrhG § 22 .

Die Ausnahmen davon stehen in KunstUrhG § 23.

Im Streitfall hat man größere Chancen vor Gericht, wenn diese Einwilligung schriftlich vorgelegt oder durch Zeugen belegt werden kann. Rechtlich wirksam ist auch eine stillschweigende Einwilligung, etwa durch konkludentes Handeln (s. Wiki), aber diese wäre noch schwerer zu belegen. Siehe dazu diesen Beitrag.

Die nächste Frage ist, ob und unter welchen Umständen einer der Abgebildeten seine Einwilligung rechtswirksam widerrufen kann. Dies ist laut Fachleuten dann möglich, "wenn sich die innere Einstellung des Abgebildeten grundlegend geändert hat oder wenn der Widerruf zur Wahrung gewichtiger ideeller Interessen des Inhabers unvermeidlich ist".

Dies könnte meines Erachtens von Richtern auch angenommen werden, wenn es zu einer Trennung von einem Partner gekommen ist, vor allem angesichts von unfriedlichen Umständen. Siehe dazu auch diese Quelle.

Gruß aus Berlin, Gerd

Ohne Einverständnis der Videofirma darfst Du das Video sowieso nicht veröffentlichen, denn die hat das Urheberecht.

FLN9e3 
Beitragsersteller
 08.02.2020, 12:17

Die habe ich ja

dandy100  08.02.2020, 12:26
@FLN9e3

Naja, Deine Frau sollte schon auch einverstanden sein, sonst gibt es Ärger; löschen lassen kann sie allerdings nichts.

Grundsätzlich ist eine Löschung nur durch den Kanalbetreiber möglich, YouTube sperrt Videos aber nur, wenn eindeutig gegen geltenes Recht verstoßen wird und das ist in Deinem Fall fraglich, denn nur weil ein Ehepaar sich nicht einig ist, sperrt youtube keine Videos.

  1. du brauchst die Genehmigung der Videofirma (Urheberrecht)
  2. du brauchst die Genehmigung aller abgebildeten Personen (recht am eigenen Bild)
FLN9e3 
Beitragsersteller
 08.02.2020, 13:32

Allen Personen war klar das sie Aufgenommen werden und das Video öffentlichkeit landen wird.

geheim007b  08.02.2020, 13:38
@FLN9e3

Im Zweifel musst du das aber beweisen, und ich vermute dass zumindest deine Ehefrau sagen wird dass dem nicht so war. Ich persönlich würde zum Beispiel auch nicht davon ausgehen dass ein privates Video einer Hochzeit in der Öffentlichkeit landen würde (als Gast).

Warum möchtest du das Hochladen?? Deine Frau muss das Ja geben wegen dem Recht am eigenem Bild.