Wohngeld beantragen - zählt ein Minijob?

3 Antworten

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeld


Das Wohngeld steht in Konkurrenz zu anderen Sozialleistungen, bei denen
Unterkunftskosten berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen für Auszubildende, Übergangsgeld, Verletztengeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kriegsopferfürsorge, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Pflegegeld
nach dem SGB VIII. Wohngeld kann in diesen Fällen nur dann gewährt
werden, wenn durch die Zahlung von Wohngeld (und gegebenenfalls Kinderzuschlag) Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann. (§ 7 Abs. 1 WoGG)

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Ein grundsätzlicher Ausschluss von Wohngeld besteht für Haushalte, die zumindest dem Grunde nach Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder Bafög haben. (§ 20 Abs. 2 WoGG)

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ich gehe mal davon aus, dass es noch andere Einkünfte als Minijob und Kindergeld gibt - z.B. Unterhalt durch die Eltern ....

Jede Einkommensart muss angegeben werden.

Bei unregelmäßigen Beträgen, wird der Durchschnitt berechnet.

Wenn Du also die Einkommen der z. B. letzten 6 Monate addierst und durch 6 dividierst, erhältst Du Dein Durchschnittseinkommen, welches für die Berechnung von Wohngeld angegeben werden kann/muss.

Minijobs sind Einkommen im Sinne von SGB IV und damit auch SGB XII.