Kindergeld auch wenn man einen Minijob hat?

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Solange du noch minderjährig bist,bekommen deine Eltern ohne irgend welche Voraussetzungen weiter Kindergeld für dich,da es ab dem 01.01.2012 auch keine Rolle mehr spielt,was du für Einkommen erzielst,könntest du sogar Vollzeit arbeiten gehen,wenn du nicht mehr voll Schulpflichtig bist !

Neuregelung ab 2012

Hierfür ist zwingende Voraussetzung, ob sich das Kind gerade in Ausbildung befindet oder gar arbeitslos ist. Auch spielte das Einkommen bis einschließlich 2011 (Freigrenze von 8.004 Euro jährlich) des volljährigen Kindes eine elementare Rolle für die Weitergewährung von Kindergeld, die allerdings ab 2012 ersatzlos weggefallen ist.

Neu ab 2012 dabei ist, dass volljährige Kinder unter Berücksichtigung ihres Ausbildungsstatus und nicht mehr anhand des Einkommens berücksichtigt werden. Dabei gibt es zwei Arten beim Kindergeld Anspruch von volljährigen zu unterscheiden:

Kinder ohne Berufsausbildung/ abgeschlossenem Studium

Kinder, die noch keine Berufsausbildung absolviert oder ein Studium abgeschlossen haben erhalten in der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz, während der ersten Berufsausbildung oder in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ohne weitere Voraussetzung Kindergeld. Dabei ist es unerheblich, in welchen zeitlichen Umfang sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder wie viel Einkommen sie verdienen.

Kinder mit Berufsausbildung/ abgeschlossenem Studium

Sollten volljährige Kinder bereits über eine Ausbildung bzw. ein absgeschlossenes Studium verfügen und auf einen weiteren Ausbildungsplatz warten, sich in einer weiteren Ausbildung oder der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildung befinden, erhalten Kindergeld nur, wenn die Erwerbstätigkeit, der sie nachgehen, unschädlich ist. Unschädlich für den Kindergeldanspruch volljähriger Kinder ist die Erwerbstätigkeit dann, wenn:

es sich um Einkommen aus einem Ausbildungsverhältnis handelt (Ausbildungsvergütung) es sich um Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung handelt (Minijob, 450-Euro-Job) die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet In den nachfolgenden Absätzen finden Sie die Bedingungen, unter denen das Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus, gezahlt wird.

Kindergeld nur bis zum 25. Lebensjahr

Grundsätzlich ist eine Förderung durch Kindergeld nur bis zu Vollendung des 25. Lebensjahres möglich. Für die Jahrgänge 1981 bis 1983 gab es eine Übergangsregelung, die nach dem Geburtstag wie folgt gestaffelt war:

bis einschließlich 01.01.1982 geboren: bis Vollendung des 27. Lebensjahres zwischen 02.01.1982 und 01.01.1983 geboren: bis Vollendung des 26. Lebensjahres ab 02.01.1983 geboren: bis Vollendung des 25. Lebensjahres Diese Übergangsregelung ist allerdings letztmalig in 2010 ausgelaufen, wenn man Jahrgänge von 1982 und einen möglichen, abgeleisteten Wehr- oder Zivildienst (ab 01.07.2011 ausgelaufen) berücksichtigt.

Quelle: http://www.kindergeld.info/volljaehrige-kinder.html

buesraa96 
Beitragsersteller
 15.06.2014, 16:31

Vielen sehr ausführlich :D

Kindergeld wird bis zum 18. Geburtstag ohne Bedingungen gezahlt. Danach, wenn die Voraussetzungen (Ausbildung u.a.) vorliegen. Das Einkommen ist seit 2012 egal. Du kannst auch voll arbeiten.

Nein, Kindergeld wird nicht gekürzt, das ist seit 2012 einkommensunabhängig.