Wohngeld?
Hallo,
ich möchte im nächsten Monat mit einem 450 euro job anfangen aber meine Familie bezieht Wohngeld und wenn 15% mehr Geld ins Haus kommt wird das Wohngeld gekürzt. Daher ist meine Frage ob ich einen Job anmelden kann mit dem ich z.B. nur 200 euro verdiene(mit denen die 15% noch nicht ereicht wären) oder zählt das dann trotzdem zu den 450 euro jobs und das Wohngeld würde trotzdem gekürtzt werden?
4 Antworten
Es ist eine geringfügige Beschäftigung, da kann man 450 Euro, aber z.B. auch nur 200 Euro im Monat verdienen, im Endeffekt kommt es auf das tatsächliche Einkommen an.
Angerechnet wird dein Erwerbseinkommen auf jeden Fall, wenn Du mehr als 100 Euro pro Monat verdienst, denn das ist der Freibetrag für ein Kind unter 25 Jahren, wenn es selber Erwerbseinkommen erzielt.
Wenn sich das Einkommen, welches für die Berechnung des Wohngeldes herangezogen wurde nicht um mehr als 15 % erhöht, dann muss das der Wohngeldbehörde im laufenden Bewilligungszeitraum nicht gemeldet und nachgewiesen werden.
Das muss man dann erst beim Antrag auf Weiterzahlung machen.
Nur wenn sich das Einkommen um mehr als 15 % erhöht, muss man das auch im Bewilligungszeitraum gleich melden, dann würde gleich neu berechnet.
Dann gibt es auf jeden Fall weniger Wohngeld, kann aber auch je nach Höhe des Einkommens ganz entfallen.
Danke dir für deinen Stern !
innerhalb des Bewilligungszeitraum gilt tatsächlich die 15% Regelung, aber du hast noch einen Freibetrag von 100 €/Monat, d. h. von den z. B. 450 Euro werden 350,- angerechnet. Es kann tatsächlich sein, dass das sich mindert oder ganz wegfällt. Natürlich kannst du auch einen Job annehmen bei dem du weniger verdienst. Wenn der Bewilligungszeitraum vorbei ist, dann gilt die 15% Regelung übrigens nicht mehr.
du schreibst doch die Bedingung und kennst es besser als ich:
15% mehr Geld = Wohngeldkürzung.
Also sieh einfach zu , dass du die 15% unterschreitest. (sofern das so stimmt mit den 15 % - das weiss ich nicht)
Es zählt doch das tatsächliche Einkommen...
ja genau das war die Frage, danke
das habe ich doch auch geschrieben.....ich dachte, du wüsstest, dass es nur deshalb 450 Euro heisst, weil das die Grenze ist. Das man weniger verdienen darf , weiss man eigentlich. Und auch in einer Steuererklärung gibt nicht an 450 Euro, wenn man 200/Monat verdient.
Du selber hast ja das mit den 15% ins Spiel gebracht......
Es wird das gesamte Einkommen des Haushalts auf den Cent genau ausgerechnet.
Ob und wieviel ggf gekürzt wird, kann man so nicht sagen...
Also ich weiß halt nicht ob man überhaupt sowas wie nen 200 euro job anmelden kann oder ob alles unter 450 euro einfach zur 450 Minijob Kategorie gehört