Wohngeld+Kinderzuschlag und 450 € Job

2 Antworten

Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung gehört zum wohngeldrechtlichen Gesamteinkommen. Das heißt, das Wohngeld verringert sich oder fällt ganz weg.

Wenn sie vom Staat abhängig ist und du arbeiten gehst wird DIR eine bestimmte Summe abgerechnet und nicht deiner Mutter. Das gilt natürlich nicht wenn selbstständig und über 18 Jahre alt bist.

kvnkvn 
Beitragsersteller
 10.06.2013, 00:51

Meine Mutter ist nicht wirklich vom Staat abhängig. Sie hat einen Vollzeit-Job bezieht jedoch Wohngeld und Kinderzuschlag. Oder ist das egal?

AnneAlmighty  10.06.2013, 01:03
@kvnkvn

Also wenn sie einen Job hat und nur unterstützt wird kannst du arbeiten soviel du willst. Du bekommst keine Abzüge. (:

kvnkvn 
Beitragsersteller
 10.06.2013, 09:31
@AnneAlmighty

Das klingt schon mal gut. Darf ich fragen worauf deine Aussage beruht? Beruflich in dem Bereich tätig, selbst betroffen, etc.? Nicht falsch verstehen. :D

Ralkana  10.06.2013, 13:36
@AnneAlmighty

Das ist falsch, natürlich wird das Geld bei beiden Leistungen angerechnet.

kvnkvn 
Beitragsersteller
 10.06.2013, 14:05
@Ralkana

Kannst du mir vielleicht genauere angaben machen? Wird genau so viel abgezogen wie ich verdienen werde oder wie sieht das aus?

AnneAlmighty  11.06.2013, 12:46
@kvnkvn

Meine beste Freundin arbeitet als Kellnerin und ihre Mutter war ne zeitlang arbeitslos --> Da wurde Gehalt von meiner Freundin abgezogen als die Mutter aber wieder nen Job hatte durfte sie ihr Geld behalten.